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Frage von Siegfried E. •

Warum unterliegt Einkommen aus Kapitalvermögen nicht der Steuerprogression wie Einkommen aus Arbeit?

Würde Einkommen aus Kapitalvermögen auch der Steuerprogression unterliegen, hätte das u.a. die positiven Effekte, dass die Staatseinnahmen steigen würden und das Steuersystem gerechter wäre.

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr E.,

die wesentlichen Gründe für diese Unterscheidung sind u.a., dass Gewinne, die als Dividende an den Anleger ausgeschüttet werden, auf Unternehmensebene bereits mit Körperschaft- und Gewerbesteuer (zusammen oft rund 30 %) belegt wurden. Die Abgeltungsteuer soll verhindern, dass diese Erträge durch die individuelle Einkommensteuer ein zweites Mal stark belastet werden. Kapitalerträge fließen zudem oft automatisiert und international. Die pauschale Besteuerung an der Quelle durch die Bank (Quellensteuer) macht es überflüssig, für diese Einnahmen zwingend eine Steuererklärung abgeben zu müssen. Um zu verhindern, dass Anleger ihr Vermögen ins Ausland abziehen, sollten die Steuersätze zudem im internationalen Vergleich attraktiv und wettbewerbsfähig bleiben. Außerdem: Bei einer Besteuerung zum persönlichen Einkommensteuersatz müssten konsequenterweise auch Verluste aus Kapitalanlagen in voller Höhe mit dem Arbeitseinkommen verrechnet werden können.

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Frei

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