Zur beabsichtigten Einführung einer verpflichtenden Vorlage der AU-Bescheinigung ab dem ersten Tag ist auch geplant, dass Betriebe einzel- oder tarifvertraglich sowie in Betriebsvereinbarungen davon abweichen können.
Unser Ziel ist es, die Leistungsfähigkeit unseres Sozialstaates langfristig zu sichern.
Die Unterschiede zwischen Beamten und Arbeitnehmern beruhen darauf, dass Beamte nicht in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis, sondern in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen.
Wir werden zudem das komplizierte IFG für die Bürgerinnen und Bürger verständlicher und transparenter machen.
Wir werden zudem das komplizierte IFG für die Bürgerinnen und Bürger verständlicher und transparenter machen.
Der Bundeskanzler genießt das uneingeschränkte Vertrauen seiner Partei und Fraktion

