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Frage von Marcel S. •

Gilt auch für Beamte die Krankschreibung ab Tag 1 ?

Sehr geehrter Herr Frei,

mich interessiert die Regelung zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei Beamten.

Können Dienstherren von Beamten ebenfalls verlangen, dass bereits ab dem ersten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt wird? Falls dies nicht der Fall ist: Warum gelten hier andere Regelungen als für Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft?

Mich interessiert insbesondere, weshalb der Staat als Dienstherr gegebenenfalls anders handelt als er es von vielen privaten Arbeitgebern erwartet.

Vielen Dank für Ihre Antwort.

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr S.,

grundsätzlich können Dienstherren von Beamtinnen und Beamten ebenfalls verlangen, dass eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bereits ab dem ersten Krankheitstag vorgelegt wird. Die Einzelheiten richten sich nach den jeweils geltenden beamtenrechtlichen Vorschriften des Bundes oder der Länder sowie nach internen Dienstvereinbarungen oder Anordnungen der jeweiligen Behörde. Im Bundesbeamtenrecht gilt grundsätzlich, dass eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen ist, wenn die Dienstunfähigkeit länger als drei Kalendertage andauert. Der Dienstherr kann jedoch im Einzelfall oder generell anordnen, dass die Bescheinigung bereits früher – auch ab dem ersten Tag – vorzulegen ist. Vergleichbare Regelungen bestehen in vielen Ländern. Auch für Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft sieht das Gesetz keine starre Vier-Tage-Regel vor. Nach § 5 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz kann der Arbeitgeber die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ebenfalls bereits ab dem ersten Krankheitstag verlangen. Diese Möglichkeit wurde durch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bestätigt.

Die Unterschiede zwischen Beamten und Arbeitnehmern beruhen darauf, dass Beamte nicht in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis, sondern in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen. Deshalb werden ihre Rechte und Pflichten nicht durch das Arbeitsrecht, sondern durch das Beamtenrecht geregelt. Inhaltlich unterscheiden sich die Regelungen zur Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung jedoch weniger stark, als häufig angenommen wird. Sowohl private Arbeitgeber als auch öffentliche Dienstherren können unter bestimmten Voraussetzungen eine Bescheinigung bereits ab dem ersten Krankheitstag verlangen.

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Frei 

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