
Die Abwägung der Vor- und Nachteile hat uns zum bekannten Modell bewogen, dass selbstverständlich eine zusätzliche Anreizwirkung entfalten wird
Foto: Tobias Koch
Die Abwägung der Vor- und Nachteile hat uns zum bekannten Modell bewogen, dass selbstverständlich eine zusätzliche Anreizwirkung entfalten wird
Nein, von einer solchen Idee halte ich nichts.
Ich selbst bin der Auffassung, dass beides möglich sein muss und dass der Bargeldverkehr nicht eingeschränkt werden darf.
Es braucht eine praxistaugliche Anpassung, die den Menschen mehr Entscheidungsfreiräume lässt.
Als Unionsfraktion sind wir insofern stets offen für gezielte und wissenschaftlich basierte Anpassungen des Tierschutzgesetzes. Dies haben wir zum Beispiel bei der Abschaffung des Küken-Tötens sowie vieler weiterer Anpassungen bewiesen.
Auch wenn es aufgrund der großen Anzahl an Anfragen im Allgemeinen und dem großen Fragenumfang im speziellen Fall nicht als unüblich einzuschätzen ist, dass es Verzögerungen gibt, werden wir selbstverständlich auf eine zeitnahe Beantwortung drängen.