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Frage von Jörg S. •

Wollen Sie die Möglichkeit von horizontalen Laufbahnwechseln ausweiten, um die Durchlässigkeit und damit die Attraktivität des öffentlichen Dienstes zu verbessern?

Sehr geehrter Herr Frei,

vielen Dank für Ihre Antwort vom 11.6. zum Thema Durchlässigkeit im ö.D., die durchblicken lässt, dass Sie sich inhaltlich intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt haben. Sie verweisen auf die Möglichkeit eines horizontalelen Laufbahnwechsels des § 42 der BLV und die dazugehörige VwV. Dort steht jedoch explizit "Nicht erfasst werden die Fälle, in denen Beamte aus persönlichen Gründen (z. B. wegen besserer Entwicklungsmöglichkeiten) einen Laufbahnwechsel anstreben." Warum soll es nicht legitim sein, einen Laufbahnwechsel aus Gründen der persönlichen Entwicklung durchzuführen? Widerspricht das nicht Ihrem auch im Koalitionsvertrag zum Ausdruck kommenden Anspruch der Durchlässigkeit zwischen Wirtschaft und Verwaltung, wenn selbst innerhalb der Verwaltung Wechsel dermaßen erschwert werden. Von der Möglichkeit des horizontalen Laufbahnwechsels wird daher leider nur sehr selten Gebrauch gemacht, obwohl auch der Dienstherr von Synergieeffekten profitieren würde. MfG

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