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Thorsten Frei
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Frage von Jörg S. •

Wollen Sie die Möglichkeit von horizontalen Laufbahnwechseln ausweiten, um die Durchlässigkeit und damit die Attraktivität des öffentlichen Dienstes zu verbessern?

Sehr geehrter Herr Frei,

vielen Dank für Ihre Antwort vom 11.6. zum Thema Durchlässigkeit im ö.D., die durchblicken lässt, dass Sie sich inhaltlich intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt haben. Sie verweisen auf die Möglichkeit eines horizontalelen Laufbahnwechsels des § 42 der BLV und die dazugehörige VwV. Dort steht jedoch explizit "Nicht erfasst werden die Fälle, in denen Beamte aus persönlichen Gründen (z. B. wegen besserer Entwicklungsmöglichkeiten) einen Laufbahnwechsel anstreben." Warum soll es nicht legitim sein, einen Laufbahnwechsel aus Gründen der persönlichen Entwicklung durchzuführen? Widerspricht das nicht Ihrem auch im Koalitionsvertrag zum Ausdruck kommenden Anspruch der Durchlässigkeit zwischen Wirtschaft und Verwaltung, wenn selbst innerhalb der Verwaltung Wechsel dermaßen erschwert werden. Von der Möglichkeit des horizontalen Laufbahnwechsels wird daher leider nur sehr selten Gebrauch gemacht, obwohl auch der Dienstherr von Synergieeffekten profitieren würde. MfG

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Sehr geehrter Herr S.,

 

dass individuelle und persönliche Interessen von Menschen in unserer Gesellschaft eine immer stärke Rolle spielen, liegt auf der Hand. Dies kann auch der öffentliche Dienst nicht ignorieren. Vielmehr muss er dieser gesellschaftlichen Entwicklung Rechnung tragen, um als Arbeitgeber attraktiv im Wettbewerb mit der Privatwirtschaft zu sein. Insofern bin ich überzeugt, dass es mehr Flexibilität und Durchlässigkeit in alle Richtungen braucht. Unser Koalitionsvertrag trägt dem Rechnung:

„Das öffentliche Dienstrecht werden wir grundlegend reformieren. Die starren Einstiegs- und Qualifikationsvoraussetzungen für die Verwaltungslaufbahnen öffnen wir für andere Fachrichtungen und vereinfachen Laufbahnwechsel. Karrierewege und Vergütungsmodelle werden wir auf leistungsorientierte Komponenten, höhere Entscheidungsfreude und Beiträge zur Entbürokratisierung ausrichten, etwa durch Beurteilungskriterien wie „lösungsorientierte Vorgehensweise“ und „Ausschöpfung bestehender Beurteilungs- und Ermessensspielräume“. Dabei werden wir bei Führungspositionen behördenübergreifende oder verwaltungsexterne Erfahrungen stärker gewichten. Wir werden die Durchlässigkeit zwischen Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft verbessern. Wir führen innerhalb der Bundesverwaltung ein Verfahren zur Rotation von Personal zwischen Bund,  Ländern, Kommunen und der EU ein.“

Aus dem Bundesinnenministerium, das für das Dienstrecht des Bundes zuständig ist, wird in dieser Legislaturperiode ein Vorschlag unterbreitet werden, wie diese Ziele unseres Koalitionsvertrages umgesetzt werden können.

 

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Frei

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