Wieso Ungleichbehandlung von KJP und PT?
Die geplante extrabudgetäre Vergütung der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie soll sämtliche Leistungen der KJP umfassen – auch bisher budgetierte, nicht genehmigungspflichtige Leistungen.
Psychologische Psychotherapeuten, die ausschließlich über die Fachkunde für Erwachsenenpsychotherapie verfügen, werden von dieser Ausnahmeregelung nicht erfasst. Und das, obwohl sie auch junge Erwachsene behandeln dürfen.
Damit entsteht eine schwer nachvollziehbare Ungleichbehandlung: Ein 19-jähriger Patient kann bei einem Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten extrabudgetär behandelt werden. Wird derselbe Patient dagegen von einem Erwachsenenpsychotherapeuten behandelt, bleibt die Leistung budgetiert.
Es existieren deutlich mehr potentielle Behandlungsplätze in der PT als in der KJP. Aufgrund der Budgetierung wird jedoch ein Großteil dieser Plätze den Patienten "verschlossen" bleiben.
Wieso diese Ungleichbehandlung?
Sehr geehrter Herr V.,
Sie weisen zu Recht darauf hin, dass es bei jungen Erwachsenen zu Überschneidungen zwischen beiden Versorgungsbereichen kommen kann. Die unterschiedliche Vergütung ergibt sich aus der Abgrenzung dieser Bereiche und bedeutet keine geringere Wertschätzung der Erwachsenenpsychotherapie. Entscheidend ist, dass daraus keine Fehlanreize oder Versorgungslücken entstehen. Dies muss bei der gesetzlichen Umsetzung berücksichtigt werden. Zugleich bleibt die Finanzierbarkeit der gesetzlichen Krankenversicherung eine zentrale Herausforderung. Unser Ziel ist eine bedarfsgerechte psychotherapeutische Versorgung, die den Zugang zu notwendigen Behandlungen gewährleistet und wirtschaftlich tragfähig bleibt.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei

