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Thorsten Frei
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Frage von Christian M. •

Wie will die CDU eine absenkung des THC Grenzwertes begründen?

Sehr geerther Herr Frei

Die THC-Grenzwertkommission – bestehend aus Medizinern, Juristen, Verkehrspsychologen und Toxikologen – hat nach Auswertung aller wissenschaftlichen Daten 3,5 ng/ml als realistischen Grenzwert festgelegt, teils sogar 7 ng/ml als sicher für nüchterne Fahrer diskutiert. Ein Wert von 1 ng/ml würde hingegen dazu führen, dass Menschen noch Wochen nach Konsum, ohne jede Rauschwirkung, ihren Führerschein verlieren. Wie rechtfertigen Sie es, eine eigens eingerichtete Expertengruppe zu ignorieren, wissenschaftlich belegte Fakten zu missachten und nüchterne Bürger härter zu bestrafen als Fahrer mit 0,49 ‰ Alkohol, die nachweislich unter Drogeneinfluss stehen? Ist das mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar? 1ng wäre nur Politisch bestimmt durch ideologie. Der aktuelle Grenzwert von 3,5ng ist Wissenschftlich untermauert. Eine änderung wäre massiv angreifbar vor Gericht. Wie will die CDU das durchsetzen?

Mfg

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr M.,

die Vorgängerregierung hat die Grenzwerte für den Cannabiskonsum  beim Führen von Kraftfahrzeugen im vergangenen Jahr gesetzlich festgelegt und ist dabei den Empfehlungen der interdisziplinären Expertengruppe gefolgt. Diese liegen bei 3,5 Nanogramm THC generell. Außerdem gilt für Fahranfänger in der Probezeit sowie unter 21 Jahren ein Totalverbot. Union und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag keine Festlegung getroffen, hier eine Verschärfung vorzunehmen. Ich persönlich habe die Legalisierung des Cannabis-Konsums politisch immer abgelehnt. Daran hat sich bis heute nichts verändert.

Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei

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