Warum wird die Tarifeinigung im öffentlichen Dienst diesmal nicht auf die Beamten übertragen?
Im Jahr 2020 hat das Bundesverfassungsgericht die Besoldung der Beamten als verfassungswidrig festgestellt. Passiert ist bisher dazu nichts. Wie kann es in diesem Kontext jetzt sein, dass sich die Abgeordneten eine Diätenerhöhung für 2025 von etwas mehr als 5% genehmigen, gleichzeitig aber die Tarifeinigung des öffentlichen Dienstes von 3% für 2025 nicht auf uns Bundesbeamte übertragen wird? Die Verfassungswidrigkeit wird damit nochmals verschärft. Gibt es da eine plausible Erklärung für?

Sehr geehrter Herr K.,
ich gehe davon aus, dass die Tarifeinigung wie immer in der Vergangenheit auch im aktuellen Falle auf die Beamten übertragen wird. Dazu bedarf es jedoch eines ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens. Durch die vorgezogene Bundestagswahl und den Regierungsbildungsprozess entstehen zwangsweise Verzögerungen. Ich gehe aber davon aus, dass das zuständige Bundesinnenministerium Abhilfe leisten wird.
Die Erhöhung der Abgeordnetendiäten orientiert sich übrigens wie auch die Renten an der durchschnittlichen Lohn- und Gehaltsentwicklung in Deutschland.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei