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Thorsten Frei
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Frage von Janina M. •

Warum wird das Brutto-Einkommen anstatt das zu versteuernde Einkommen (wie es bei der Elterngeldgrenze bereits der Fall ist) als Bemessungsgrundlage für die Elternunterhaltspflicht verwendet?

Sehr geehrter Herr Frei,

aufgrund meiner langen vorherigen Frage hier noch einmal knapper:

Warum wird das Brutto-Einkommen anstatt das zu versteuernde Einkommen (wie es bei der Elterngeldgrenze bereits der Fall ist) als Bemessungsgrundlage für die Elternunterhaltspflicht verwendet? Die Bemessungsgrundlage aufgrund des zu versteuernden Einkommens ist beim Elterngeld bereits der Fall und wäre eine einfache Lösung, um Angestellte gegenüber Beamte fairer zu behandeln.

Herzlichen Dank und freundliche Grüße,

Janina M.

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