Warum hat die Bundesregierung unter Friedrich Merz die neue Genehmigungspflicht für Auslandsreisen (§ 3 WPflG) nicht transparent kommuniziert und wann wird diese Freiheitsbeschränkung aufgehoben?
Sehr geehrter Herr Frei,
als Chef des Bundeskanzleramtes steuern Sie die Richtlinien der Politik. Seit Januar 2026 gilt eine Genehmigungspflicht für Auslandsaufenthalte über drei Monate für Millionen Männer zwischen 17 und 45 Jahren. Diese gravierende Änderung des Wehrpflichtgesetzes wurde im Vorfeld kaum thematisiert.
Ich frage Sie:
Warum wurde die Öffentlichkeit über diesen tiefen Eingriff in die Reisefreiheit nicht proaktiv informiert?
Wie vereinbaren Sie diesen neuen bürokratischen Zwang mit dem Versprechen der Union auf Bürokratieabbau und individuelle Freiheit?
Wird die Bundesregierung diese Regelung revidieren, um die Freizügigkeit der Bürger wieder uneingeschränkt herzustellen?
Als Bürger erwarte ich eine klare Antwort zur Informationspolitik Ihres Hauses.
Sehr geehrter Herr M.,
aktuell besteht für niemanden eine Genehmigungspflicht für Auslandsaufenthalte - es handelt sich um ein Missverständnis, welches ich gerne aufkläre: Zum Jahresbeginn 2026 traten mit dem Wehrdienst-Modernisierungsgesetz Änderungen in Kraft, darunter § 3 Abs. 2 WPflG, der vorsorglich eine Genehmigung für längere Auslandsaufenthalte (über drei Monate) von Männern zwischen 17 und 45 Jahren vorsieht – eine Regelung aus der Zeit des Kalten Krieges, die bis 2011 galt und nun die Wehrerfassung und -überwachung im Ernstfall (und nur dann!) absichert. Sie greift erst bei einer Sicherheitsverschlechterung mit verpflichtendem Wehrdienst; heute hat sie keine praktischen Folgen. Das Bundesministerium der Verteidigung erlässt diese Woche eine generelle Ausnahme per Verwaltungsvorschrift, sodass sich niemand abmelden muss. Im Ernstfall - und nur dann - wären Karrierecenter zuständig, und Genehmigungen wären grundsätzlich zu erteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei

