Umfasst das PNOG-Budget auch private Ersatzpflege durch vertraute Personen, wenn PTBS oder andere Behinderungen die Betreuung durch fremde Personen unmöglich machen? Wenn nein, wie wird die Versorgung
Aufgrund meiner PTBS mit Angstzuständen und Flashbacks kann ich notwendige Unterstützung nur durch vertraute Personen annehmen. Fremde Pflegekräfte oder Notdienste sind keine geeignete Alternative. Vergleichbare Probleme können behinderte Kinder und Menschen mit Demenz haben.
Bisher stehen mir jährlich 3.539 € für Verhinderungspflege zur Verfügung. Ein langjähriger Freund übernimmt sie für 10 €/Stunde. Damit sind rund 354 Stunden finanzierbar, die meine Versorgung zu Hause sichern, wenn meine Tochter als Hauptpflegeperson ausfällt.
Durch das PNOG ist unklar, ob diese private Ersatzpflege künftig ausreichend finanziert wird. Fehlt die Unterstützung und gibt es keine geeignete Alternative, kann die häusliche Versorgung zusammenbrechen. In schweren depressiven Phasen droht dann ein vermeidbarer Krankenhausaufenthalt mit höheren Kosten für das Gesundheitssystem.
Wie werden Menschen berücksichtigt, für die professionelle Notfallangebote krankheitsbedingt ungeeignet sind?
Sehr geehrte Frau M.,
der Gesetzentwurf sieht vor, dass private Ersatzpflege durch Angehörige, Freunde oder Nachbarn auch künftig möglich bleibt. Finanziert werden soll diese allerdings aus dem neuen Entlastungsbudget. Das zusätzliche Überbrückungsbudget ist hingegen bislang für Kurzzeitpflege und professionelle Notfallangebote vorgesehen. Ihre Schilderung verdeutlicht, dass solche Angebote gerade bei bestimmten psychischen Erkrankungen oder Behinderungen keine geeignete Alternative darstellen. Eine Finanzierung der privaten Ersatzpflege im bisherigen Umfang ist durch die Neuregelung nicht automatisch gewährleistet. Deshalb muss im parlamentarischen Verfahren geprüft werden, wie die Versorgung von Menschen mit besonderen Bedürfnissen zuverlässig sichergestellt werden kann. Bestehende Lücken sind zu schließen, sofern dies medizinisch angezeigt ist. Gerade die bewährte Unterstützung durch vertraute Personen darf nicht an finanziellen oder organisatorischen Hürden scheitern.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei
