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Thorsten Frei
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Frage von Uwe C. •

Sind Sie nun in der Lage, einen konkreten Beweis für ihre Behauptungen, also an wen ging wann der Auftrag zur Erstellung einer Studie mit Ergebnisvorgabe, zu erbringen oder nicht?

Zuerst danke für Ihre Antworten. Dies ist leider bei vielen Volksvertretern, auch aus Ihrer Fraktion, nicht der Fall. Dickes Lob von mir für Sie.
Aber auch in Ihrer letzten Antwort erbringen Sie nicht einen konkreten Beweis für Frau Schimkes Behauptung und Ihrer Unterstützung dafür!
Ihre Antwort enthält u.A. diesen Text:
"Der mit der Überschrift „Prüfergebnis“ versehene Schriftverkehr deutete darauf hin, dass die Ministerien für Wirtschaft und Umwelt die Ablehnung einer Laufzeitverlängerung weitgehend vorformuliert hatten .....".
Die Worte "deutet darauf hin" ist kein Beweis für Ihre Behauptung. Als Jurist sollten Sie das wissen! Aber sie schließen daraus auf einen tatsächlichen Sachverhalt, den sie aber nicht beweisen können!

Ist es so schwer, Fehler zu zugeben?

PS:
Auch ich, und ich denke die meisten Bürger dieses Landes, glauben Herrn Scholz auch nicht, dass er Erinnerungslücken hat in Bezug auf Treffen mit Banken. Aber leider kann man es nicht nachweisen.

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Sehr geehrter Herr C.,

wir drehen uns hier im Kreis, weil Sie etwas fordern, das ich nicht liefern kann. Warum? Weil ich kein Fachpolitiker bin, der diese Aspekte im eigenen Verantwortungsbereich vertieft verfolgt. Das ist im vorliegenden Fall auch nicht meine Aufgabe. Umgekehrt haben wir Medien, die genau wie wir in der Opposition die Arbeit der Bundesregierung kritisch begleiten. Wenn also die WELT im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes bestimmte Sachverhalte vom Wirtschaftsministerium einfordert, dann offenlegt und in Folge dessen kritisiert, dass Ergebnisse vorweg genommen wurden, dann sehe ich in aller erster Linie die Bundesregierung in der Pflicht, für Aufklärung zu sorgen. Da ich aber im Zuge der Berichterstattung der WELT von Ende Oktober keinerlei Bemühungen der Bundesregierung wahrgenommen habe, die besagte Kritik auszuräumen, sehe ich diese als bestätigt an. 
Wenn Sie aber näheres Interesse haben sollten, könnten Sie die Prüfvermerke und Sachverhalte im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes, das ein Jedermannrecht ist, selbst auch vom Bundeswirtschaftsministerium einfordern. Denn nur dieses verfügt über die behördlichen Akten. Wir als Opposition haben keinen originären Zugriff darauf. Einfacher wäre es sicherlich, wenn Sie den zuständigen Redakteur Daniel Wetzel bei WELT am Sonntag kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei

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