Haben nicht alle ein berechtigtes Interesse an den Tätigkeiten unserer Staatsdiener:innen?
Weswegen muss ein Bürger sich in dieser Hinsicht gegenüber dem Staat rechtferigen anstatt andersherum?
Das IFG ist außerdem ein unschätzbar wichtiges Instrument für Journalist:innen. Die Maskenaffaire beispielsweise wäre ohne es vermutlich nie aufgedeckt worden. Aus welchem Grund sollten nur noch Privatpersonen Anfragen stellen dürfen?
Für solche Recherchearbeit hätte eine Privatperson doch nicht die Ressourcen (und vmtl. auch kein "berechtigtes Interesse"). Die Anfragen sind ja abgesehen von dem Zeitaufwand auch sehr kostspielig.
Worin also liegt laut Ihnen der konkrete Mehrwert dieser Reform?

