(...) Nach meiner Einschätzung wird das Bundesverfassungsgericht den Vertrag von Lissabon (genauer: das deutsche Zustimmungsgesetz dazu) im Ergebnis halten. Es wird aber möglicherweise die Mitwirkungsrechte des Deutschen Bundestages in EU-Angelegenheiten stärken, wofür ich seit Jahren eintrete. (...)
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