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Thomas Silberhorn
CSU
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Frage von Steffen W. •

Frage an Thomas Silberhorn von Steffen W. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Silberhorn,

was gedenkt die CSU bzw. die Union gegen die geschätzte jährliche Steuerhinterziehung von 100 Milliarden Euro zu unternehmen. Es wird viel über Neuverschuldung geredet, neue Schulden werden für Konjunkturprogramme und vielleicht demnächst zur Finanzierung der Kurzarbeit nötig sein. Abgesehen davon ist der Schuldenstand der BRD schon beängstigend. Warum holt sich der Staat nicht wenigstens einen Teil des hinterzogenen Geldes um etwa Staatsschulden damit abzubauen?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Winter,

Ihr Anliegen, die Steuerhinterziehung einzudämmen, teile ich uneingeschränkt. Gerade in der zu Ende gehenden Legislaturperiode hat der Deutsche Bundestag eine Vielzahl von Maßnahmen beschlossen, um noch effektiver gegen diese Steuerstraftat vorgehen zu können.

- 2008 haben wir die Möglichkeit der Telefonüberwachung bei Verdacht auf bandenmäßige Hinterziehung von Umsatz- und Verbrauchsteuern geschaffen.

- Im Zuge des Jahressteuergesetzes 2009 haben wir die strafrechtliche Verjährungsfrist für die Verfolgung von besonders schweren Fällen der Steuerhinterziehung von fünf auf zehn Jahre verdoppelt.

- Erst jüngst hat der Deutsche Bundestag am 3. Juli 2009 das Gesetz zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung verabschiedet. Danach haben Steuerpflichtige, die Geschäftsbeziehungen zu sog. "nicht kooperativen Staaten" - also zu Steueroasen - unterhalten, erhöhte Mitwirkungspflichten, falls diese Staaten die Herausgabe von Informationen an die Finanzbehörden verweigern. Die Steuerpflichtigen müssen dann die Richtigkeit ihrer Angaben an Eides statt versichern; andernfalls können die Finanzbehörden den Abzug von Betriebsausgaben u.ä. verweigern. Bei Personen mit bedeutenden Einkünften können künftig ohne besondere Begründung Außenprüfungen vorgenommen werden. Für sie wird außerdem die Frist zur Aufbewahrung von Unterlagen verlängert.

Steuerhinterziehung hat nach der Abgabenordnung (? 370) nicht nur die Nachzahlung der hinterzogenen Steuern samt Zinsen zur Folge, sondern ist zusätzlich mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren bedroht. Diese Sanktionen können aber nur greifen, wenn Steuerhinterzieher ermittelt werden. Mit den beschlossenen gesetzlichen Verschärfungen wird die Steuerfahndung gezielt erleichtert.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Silberhorn

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