
(...) Nach meiner Einschätzung wird das Bundesverfassungsgericht den Vertrag von Lissabon (genauer: das deutsche Zustimmungsgesetz dazu) im Ergebnis halten. Es wird aber möglicherweise die Mitwirkungsrechte des Deutschen Bundestages in EU-Angelegenheiten stärken, wofür ich seit Jahren eintrete. (...)