Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) soll durch ein nationales Umsetzungsgesetz für die EU-Richtlinie ersetzt werden. Sobald diese Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt ist, greifen deren Sanktionsregelungen – und Unternehmen erhalten so eine klare, einheitliche europäische Basis statt paralleler nationaler und EU-Vorgaben.
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