Sehr geehrter Herr Pauls, stimmen Sie für die Kopplung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung?
Sehr geehrte Frau W.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Ja, ich halte die von der Alterssicherungskommission vorgeschlagene Orientierung des Renteneintrittsalters an der Lebenserwartung grundsätzlich für richtig.
Unser Rentensystem steht durch den demografischen Wandel vor großen Herausforderungen. Wenn die Menschen im Durchschnitt länger leben und länger Rente beziehen, ist es aus meiner Sicht sinnvoll, dass sich die Lebensarbeitszeit in einem moderaten und planbaren Umfang ebenfalls weiterentwickelt. Die Kommission schlägt hierfür einen ausgewogenen Mechanismus vor: Zusätzliche Lebenszeit soll nicht vollständig auf längeres Arbeiten entfallen, sondern im Verhältnis von etwa zwei Dritteln längerer Erwerbszeit zu einem Drittel längerer Rentenbezugszeit aufgeteilt werden. Dadurch soll das Verhältnis zwischen Arbeits- und Rentenjahren langfristig stabil bleiben.
Mir ist dabei wichtig, dass dies nicht mit einer pauschalen "Rente mit 70" gleichgesetzt wird. Nach den Vorschlägen der Kommission würde das Renteneintrittsalter nur schrittweise und abhängig von der tatsächlichen Entwicklung der Lebenserwartung angepasst. Steigt die Lebenserwartung nicht weiter, besteht auch kein Anlass für weitere Anhebungen.
Ebenso wichtig ist, dass Menschen in körperlich besonders belastenden Berufen oder mit gesundheitlichen Einschränkungen nicht benachteiligt werden. Deshalb müssen Härtefallregelungen und flexible Übergänge in den Ruhestand ein wesentlicher Bestandteil jeder Reform bleiben.
Unser Ziel muss eine verlässliche und generationengerechte Alterssicherung sein. Dazu gehören neben einer maßvollen Anpassung des Renteneintrittsalters auch mehr Erwerbstätigkeit, eine stärkere kapitalgedeckte Vorsorge und Reformen, die die Finanzierung der gesetzlichen Rente langfristig sichern.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Thomas Pauls

