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Thomas Hitschler
SPD
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Frage von Dominik S. •

Wie stehen Sie zu diesen Themen: Mindestlohn für Menschen mit Behinderungen in Werkstätten Inklusionsbetriebe als Alternative zu Werkstätten Übergang von Werkstätten in den ersten Arbeitsmarkt

Sehr geehrter Herr Hitschler,

ich interessiere mich für die Situation von Menschen mit Behinderungen in Werkstätten. Ich habe dazu drei Fragen:
Sind Sie für einen Mindestlohn für Menschen mit Behinderungen in Werkstätten? Warum oder warum nicht?
Wie wollen Sie die Werkstätten zu Inklusionsbetrieben weiterentwickeln, die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bieten? Welche Maßnahmen planen Sie dafür?
Wie wollen Sie den Übergang von Menschen mit Behinderungen aus den Werkstätten in den ersten Arbeitsmarkt besser ermöglichen und fördern? Welche Unterstützungs- und Beratungsangebote wollen Sie bereitstellen?

Ich freue mich auf Ihre Antwort, da mir dieses Thema wichtig ist.

Mit freundlichen Grüßen
Dominik S.

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Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Fragen zu den Werkstätten für behinderte Menschen, die ich gerne beantworte.

Die WfbM beschäftigt Personen, die wegen Art oder Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können. Konsequenz dessen ist es, dass Werkstattbeschäftigte i.d.R. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) oder eine Rente wegen Erwerbsminderung (SGB IV) beziehen.

Welche existenzsichernde Leistung die erwerbsgeminderte Person erhält, hängt wiederum von der erfüllten Wartezeit ab. Werksattbeschäftigte, die ununterbrochen voll erwerbsgemindert sind, haben Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung, wenn sie die Wartezeit von 20 Jahren erfüllt haben (§ 43 Abs. 6 SGB IX). Der Werkstattlohn (Arbeitsbereich) bzw. das Ausbildungsgeld (Berufsbildungsbereich) kommt also zu den existenzsichernden Leistungen hinzu, wobei Anrechnungen möglich sind. Das bedeutet, dass eine werkstattbeschäftigte Person ihren Lebensunterhalt nicht ausschließlich von dem Werkstattentgelt bestreiten muss.

Was die zukünftigen Entgelte für Werkstattbeschäftigte und Übergänge auf den allgemeinen Arbeitsmarkt betrifft, so haben wir im Koalitionsvertrag Folgendes vereinbart:

„Wir werden das Beteiligungsvorhaben zur Entwicklung eines transparenten, nachhaltigen und zukunftsfähigen Entgeltsystems in den WfbM und deren Perspektiven auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt fortsetzen und die Erkenntnisse umsetzen."

Um dies umzusetzen wurde eine wissenschaftliche Untersuchung durchgeführt, deren Ergebnisse nun vorliegen. Hier finden Sie im Übrigen den gesamten Abschlussbericht, sofern Ihnen dieser nicht bereits bekannt ist.

Mit einem Gesetzespaket mit Fokus auf die Werkstätten für Menschen mit Behinderungen kann im Verlauf dieser Legislaturperiode gerechnet werden. Bisher hat das BMAS in verschiedenen Dialogformaten mit den maßgebenden Interessen- und Selbstvertretungsverbänden (u.a. Werkstatträte Deutschland, BAG WfbM) ausschließlich potenzielle Handlungsfelder besprochen, welche im Rahmen eines Reformprozesses adressiert werden sollten. Die adressierten Verbände hatten bereits die Möglichkeit Stellungnahmen zu diesen Handlungsfeldern einzureichen, wovon auch Gebrauch gemacht wurde.

Hier finden Sie etwa die Stellungnahme der Werkstatträte Deutschland e.V., dem Dachverband der Deutschen Werkstatträte auf Bundesebene, sowie der BAG WfbM.

Die relevanten Interessensvertretungen und Selbstvertretungsorganisationen, unter anderem die Vertretung der Werkstatträtinnen und -räte, werden seitens des BMAS also durchaus in den Prozess einbezogen und auch die zuständigen Abgeordneten befinden sich in einem regen Austausch mit den maßgeblichen Verbänden.

Ziel dieser Reform wird es unter anderem sein, die Einkommenssituation von werkstattbeschäftigten Menschen mit Behinderungen zu verbessern und die Bedingungen und Möglichkeiten hinsichtlich eines Überganges auf den allgemeinen Arbeitsmarkt neu zu justieren. Kein Werkstattbeschäftigter muss also fürchten am Ende eines Reformprozessen finanziell schlechter gestellt zu werden. Seitens unterschiedlicher Akteure wurden/werden unterschiedliche Modelle und Ideen eingebracht, wie dies erreicht werden kann. Zudem gilt es selbstverständlich immer das Wunsch- und Wahlrecht der Werkstattbeschäftigten zu garantieren.

Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen beantworten konnte und stehe gerne weiter unter thomas.hitschler@bundestag.de für Rückfragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Hitschler

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