Portrait von Thomas Hering
Thomas Hering
CDU
100 %
/ 2 Fragen beantwortet
Frage von Thomas S. •

Frage an Thomas Hering von Thomas S. bezüglich Soziale Sicherung

Guten Tag Herr Hering

Zitat T-online:

"Jeder unbegleitete jugendliche Flüchtling kostet den Staat im Durchschnitt rund 50.000 Euro pro Jahr. Das ergab eine Umfrage der "Welt am Sonntag" in den Bundesländern.

Demnach gab allein Schleswig-Holstein 2017 insgesamt 105,2 Millionen Euro für die Unterbringung und Versorgung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge aus. Im nördlichsten Bundesland kostete ein Unbegleiteter damit rund 58.600 Euro. Ähnlich hohe Kosten entstanden in Sachsen und Niedersachsen (rund 54.000), weniger waren es in Thüringen (49.000) und Brandenburg (40.000). Im vergangen Jahr wurden mit Stand Mitte Oktober bundesweit 56.758 Unbegleitete in der Jugendhilfe betreut; davon waren 24.089 junge Volljährige.Die übrigen Bundesländer machten dem Bericht zufolge keine oder nur veraltete Angaben."

https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_83211372/diese-kosten-verursachen-unbegleitete-junge-fluechtlinge.html

Eine im März 2019 im hessischen Landtag erfolgte Anfrage der AfD-Fraktion ergab, dass Hessen in 2018
für die Versorgung von 1.362 unbegleitete jugendliche Flüchtlingen 138 293 482,92 € aufgebracht hat.

http://starweb.hessen.de/cache/DRS/20/7/00367.pdf

In dieser Rechnungsaufstellung sind die Kosten von 6 Landkreisen und Städten nicht enthalten, die keine Auskunft über die Kosten geleistet haben, z.B. Kassel und Fulda.

Die vorliegenden Daten weisen im Schnitt für eine jugendlichen Flüchtlinge Kosten von 101.497 Euro pro Jahr bzw. 8.458 Euro pro Monat aus.

Frage 1:

Können Sie diese Angaben bestätigen oder dementieren?

Mir erscheint diese Ausgaben im Vergleich zu den Ausgaben für andere sozial Bedürftige (z.B. Obdachlose, Kinder in Haushalten im ALG 2 Bezug, Heimkinder) als sehr hoch.

Frage 2:

Wie erklären Sie die Höhe dieser Kosten?

Frage 3:

Halten Sie diese Kosten für gerechtfertigt?

Frage 4:

Was macht Hessen bezogen auf die Bekämpfung der Fluchtursachen?

Viele Grüße T. S.

Portrait von Thomas Hering
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr S.,

hier meine Antworten zu den von Ihnen übersandten Fragen:

Frage 1:

Ich gehe davon aus, dass die Angaben, die das Hessisches Ministerium für Soziales und Integration bei der Beantwortung der Anfrage auf Basis der Angaben der Städte und Landkreise gemacht hat, stimmen. Ich selbst bin nicht in der Lage hierüber eigene Erhebungen zu führen, sehe aber auch keinen Grund dafür, warum die Angaben nicht der Wahrheit entsprechen sollten. Die Kosten für die Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge sind unter anderem daher deutlich höher als zum Beispiel für Obdachlose oder Kinder in Haushalten mit ALG II Bezug, da für sie eine Betreuung rund um die Uhr sichergestellt werden muss, was zum Beispiel mit hohen Personalkosten einhergeht.

Frage 2:

Wie bereits bei vorheriger Frage erwähnt, entstehen meiner Kenntnis nach in erster Linie aufgrund nötiger Ausgaben für eine 24h Betreuung (Kinder und Jugendliche können aus Rechtsgründen und auch aufgrund des gesunden Menschenverstandes auch nachts nicht unbeaufsichtigt gelassen werden) hohe Kosten. Generell steigen die Kosten für Inobhutnahmen seit Jahren stark an, unabhängig von der Herkunft der Kinder.

Frage 3:

Bei der Betreuung von Kindern und Jugendlichen, die aus welchen Gründen auch immer, nicht mehr in ihrem Elternhaus leben können, entstehen sehr hohe Kosten. Ich bin der Meinung, dass man grundsätzlich nicht unterscheiden darf, woher zu betreuende Kinder und Jugendliche stammen und allen die für sie nötige Pflege und Unterstützung zukommen lassen muss. Das ist für mich nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern ergibt sich auch aus meinem christlichen Menschenbild. Natürlich muss man aber immer wieder genau hinsehen und überlegen, wo Kosten eingespart werden können. Ich denke, das ist aber auch ein Zeichen dafür, wie wichtig intakte Familien für unsere Gesellschaft sind und welchen Wert sie für uns haben.

Frage 4:

Hessen betreibt als Bundesland keine eigene Außenpolitik. Wir unterstützen aber die Bundesrepublik, die Europäische Union und weitere Akteure bei verschiedenen Maßnahmen zur Beseitigung von Fluchtursachen. Ein Beispiel für direkte hessische Maßnahmen ist die Teilnahme hessischer Polizistinnen und Polizisten an internationalen Polizeimissionen. Kürzlich habe ich beim Empfang der Missionsrückkehrer wertvolle Einblicke in deren Arbeit und Verdienste in Afrika erlangt. Auch Klimaschutz bildet einen weiteren Baustein, da Klima- und Umweltschäden besonders die Menschen in Entwicklungsländern treffen. Ebenso sind wir alle gefragt, Ressourcen zu schonen und unser Konsumverhalten anzupassen.
In den Jahren 2018 und 2019 unterstützt unser Staat, zu dem Hessen ja auch seinen Beitrag leistet, mit fast sieben Milliarden Euro, um die Lebensbedingungen vor Ort nachhaltig zu verbessern.

Ich hoffe, Ihnen ausreichend geantwortet bzw. Stellung bezogen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Hering

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Thomas Hering
Thomas Hering
CDU