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Thomas Hering
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Frage von Stephan V. •

Warum ist die Stelle des Polizeibeauftragten in Hessen weiter unbesetzt?

Sehr geehrter Herr Sack,

erneut gibt es einen Skandal bei der hessischen Polizei. Erneut braucht es über 20 Fehlverhalten an der selben Dienststelle bis ermittelt wird.

Warum haben Bürgerinnen und Bürger weiterhin keine neutrale Ansprechperson die sie bei polizeilichem Fehlverhalten kontaktieren können?

Stattdessen müssen Sie sich weiterhin an genau die Behörde wenden die sie erst geschädigt und - im Falle einer Anzeige - in der Folge sogar zu Unrecht zu den Tätern gemacht hat.

Über Ihre Ausführungen zu den Gründen würde ich mich freuen.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr V.

Im Gegensatz zum Ansprechpartner der Polizei, welcher seit Jahren seine Aufgaben im polizeiinternen Bereich wahrnimmt, versprechen sich einige vom Polizeibeauftragen eine unabhängige Beschwerdestelle.

Auch wenn ich diese Stelle mittrage, sehe ich persönlich ein gewisses Maß an Misstrauen auch in die geltende Rechtslage und Struktur in unserem Land, was meines Erachtens gerade mit Bezug zu dem von Ihnen angeführten Skandal nicht angebracht ist.

Im Gegensatz zum Ansprechpartner der Polizei ist der Polizeibeauftragte als Gesetzesausfluss beim Landtag angesiedelt und somit seine Besetzung Angelegenheit der Fraktionen.

Nachdem eine erste Personalie bereits kurz nach der Nominierung zurückgezogen wurde, obliegt die weitere Suche den Fraktionen. Hier gehe ich davon aus, dass die Suche bald zu einem Ergebnis führen und die Stelle besetzt werden wird, obschon ein konkreter Zeitplan nicht vorliegt.

Wie ich bereits ausführte, stellt sich für mich die Frage nach einem Polizeibeauftragten in Zusammenhang mit den aktuellen Verfahren in Frankfurt/M. nicht. Ganz klar sind das schwerwiegende Vorwürfe und auch für mich als langjährigen Polizeibeamten den Schilderungen nach kaum zu ertragende und sehr belastende Zustände. 

Hier vertraue ich zunächst dem Rechtsstaat uns sehe bereits jetzt sehr konkrete Schritte zur Aufarbeitung und Neuaufstellung in mehreren Ebenen. Straf- und Disziplinarverfahren mit klarer Zielrichtung und Botschaft.

Allerdings ist zum derzeitigen Ermittlungs- und Kenntnisstand davon auszugehen, dass es in diesem Fall gerade keiner Beschwerdestelle bzw. Einwirkung von außen bedurfte, sondern die polizeiinterne Technik, Struktur und Fehlerkultur funktionierten. So wurde den Strafanzeigen nicht nur konsequent nachgegangen, sondern konnten auch aufgrund tiefer gehender Recherche Zusammenhänge und Ausmaße erkannt werden.

Die umfangreichen Ermittlungen, die nach meinem Kenntnisstand keineswegs längere Zeit auf sich warten ließen, sondern seit Monaten intensiv und strategisch professionell geführt wurden, erfuhren schließlich mit den Durchsuchungsmaßnahmen einen Höhepunkt. Diese öffentliche Bekanntgabe steht nicht der Ermittlungsaufnahme gleich, sondern ist ist Ausfluss eines Ermittlungskomplexes, einschließlich staatsanwaltschaftlicher Bewertung, Beantragung und Genehmigung von Durchsuchungsbeschlüssen.

Der Rechtsstaat hat sich auch intern als wehrhaft erwiesen und mein grundsätzliches Vertrauen in die Polizei und die vielen Tausend rechtschaffenen, pflichtbewussten Polizeikräfte somit nicht beeinträchtigt. Dafür werbe ich ausdrücklich, es sind unsere Nachbarn, Freunde, Kinder, die im Dienst und für unsere Sicherheit oftmals Würde, Gesundheit oder gar das eigene Leben einsetzen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Thomas Hering

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