Thomas Heilmann lächelt in Nahaufnahme, der Hintergrund ist verschwommen.
Thomas Heilmann
CDU
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Frage von Horst J. •

Frage an Thomas Heilmann von Horst J. bezüglich Bundestag

Immer noch ist die dringend notwendige Änderung des Wahlrechts zur Verkleinerung des Bundestags nicht in Sicht und die Bundestagswahl 2021 rückt näher.

Was wollen Sie konkret unternehmen damit die Mehrheit für eine Verkleinerung des Bundestags noch zustande kommt?

Thomas Heilmann lächelt in Nahaufnahme, der Hintergrund ist verschwommen.
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr J.,

vielen Dank für Ihre Frage, in der Sie sich mit einer notwendigen Wahlrechtsreform auseinandersetzen. Zunächst möchte ich um Ihr Verständnis bezüglich meiner etwas verspäteten Antwort bitten. Infolge der Corona-Pandemie haben mich sehr viele, zum Teil auch sehr persönliche und sehr komplexe Anliegen aus meinem Wahlkreis erreicht. Gleichzeitig ist die Arbeitsbelastung wegen der vielen dringlichen Corona-Gesetze im Moment sehr hoch. Hinzu kommt, dass einige Bundestagskollegen und ich ein neues Buch verfasst haben. Es heißt „Neustaat - Politik und Verwaltung müssen sich ändern“. Mehr Informationen dazu unter : https://neustaat.jetzt
Aus all diesen Gründen hat sich leider die Dauer der Bearbeitung auch Ihrer Anfrage verzögert. Ich bitte um Verständnis.
Im vergangenen Jahr hat sich die Arbeitsgruppe „Wahlrechtsreform“ unter der Leitung des Bundestagspräsidenten mit Vorschlägen zur Wahlrechtsreform beschäftigt. Diskutiert wurden unter anderem der Verzicht auf die Berücksichtigung der Direktmandate bei der Verteilung von Listenmandaten, das sogenannte Grabenwahlrecht, oder die Abschaffung von Direktmandaten und die Einführung eines ausschließlich proportionalen Listenwahlrechts, reines Verhältniswahlrecht. Die Vertreter der Fraktionen konnten sich jedoch nach dem Ende der Arbeitergruppe auf keinen Konsens einigen. Bis heute fehlt es leider an einer mehrheitsfähigen Lösung, obwohl allein von der Unionsfraktion bereits fast zehn verschiedene Reformvorschläge unterbreitet wurden, die von den anderen Fraktionen nicht ergebnisoffen diskutiert wurden.
Die Unionsfraktion strebt jedoch weiterhin nach einer deutlichen Verkleinerung des Bundestages. Dabei halten wir die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts, mindestens 15 Überhangmandate nicht durch zusätzliche Listenplätze auszugleichen für zielführend. Ein solches Vorgehen würde bereits zu einer spürbaren Verkleinerung des Bundestages führen. Überdies sind wir weiterhin bereit, uns auf eine Höchstzahl von Mandaten für den Bundestag zu verständigen. Den Vorschlag der Opposition, die Zahl der Wahlkreise zu reduzieren, halten wir jedoch für falsch, da dieses Vorgehen zu einer größeren Distanz zwischen Abgeordneten und der Bevölkerung führen und notwendige demokratische Prozesse erschweren würde.
Während des Coronavirus sind zurzeit die Kandidatenaufstellungen für die Bundestagswahl 2021 ausgesetzt, damit ist eine Einigung noch im August oder September möglich. Vor diesem Hintergrund stimme ich dem Fraktionsvorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ralph Brinkhaus zu, der vergangene Woche noch einmal an die Kompromissbereitschaft aller Fraktionen appellierte. Sollte eine Einigung bis dahin nicht erfolgen können, unterstütze ich den Vorschlag einer vorübergehenden Notlösung, um die Zahl der Wahlkreise vor der nächsten Bundestagswahl durch ein einmaliges Deckelungsmodell zu verringern. Bleiben Sie weiterhin gesund!

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Thomas Heilmann

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