
Bereits heute gilt bei groben Behandlungsfehlern eine Beweislastumkehr zugunsten der Betroffenen. Eine generelle und dauerhafte Beweislastumkehr halte ich jedoch für unverhältnismäßig.
Foto Petra Homeier
Bereits heute gilt bei groben Behandlungsfehlern eine Beweislastumkehr zugunsten der Betroffenen. Eine generelle und dauerhafte Beweislastumkehr halte ich jedoch für unverhältnismäßig.
Wenn Sie eine konkrete Frage an mich haben, dann kann ich Ihnen diese gerne beantworten.
Es bedarf klarer Signale an die russische Bevölkerung, dass der Angriffskrieg Konsequenzen hat – auch für sie persönlich. Daher muss die Vergabe von Urlaubsvisa für russische Staatsbürger gestoppt werden.
In bestimmten Fällen, wie z.B. zur Bekämpfung von Masern unterstütze ich eine Impfpflicht, wie sie derzeit auch umgesetzt ist
In bestimmten Fällen, wie z.B. zur Bekämpfung von Masern unterstütze ich eine Impfpflicht, wie sie derzeit auch umgesetzt ist.