Lachend am Geländer
Tanja Machalet
SPD
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Frage von Martina G. •

Setzen Sie sich für die Umsetzung des Entschließungsantrags zur psychotherapeutischen Versorgung ein?

Sehr geehrte Frau Machalet, seit März klären Psychotherapeuten über die erwartbaren Folgen der Gesundheitsreform für die Bevölkerung auf, darunter auch zahlreiche Personen wie ich, die nicht direkt betroffen ist, da ich eine Privatpraxis führe. Die extrabudgetäre Vergütung für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen würde zumindest die schlimmsten Folgen zunächst abfedern. Wenn es um die Strukturreform geht, sollten unbedingt der Erhalt des Primärzugangs, Abbau von zeitraubenden bürokratischen Verwaltungsakten und eine Alternative zur Telematik - Infrastruktur gefunden werden, damit wieder mehr Zeit für die eigentliche Arbeit bleibt und auch auf dieser Ebene eine finanzielle Entlastung geschieht.

Viele psychisch erkrankte Menschen machen sich große Sorgen. Nicht nur wir fühlen uns von der aktuellen Regierung im Stich gelassen und sehen den Sozialstaat gefährdet. Setzen Sie nun zumindest um, was Sie vor der Sommerpause versprochen haben, um ansatzweise wieder Vertrauen zu schaffen.

Lachend am Geländer
Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau G.,

 

ich teile die Einschätzung, dass die psychotherapeutische Versorgung besondere Aufmerksamkeit verdient. Deshalb habe ich mich zusammen mit meiner Fraktion im parlamentarischen Verfahren vor der Sommerpause dafür eingesetzt, dass die Auswirkungen der Neuregelungen auf die ambulante Psychotherapie berücksichtigt werden. Dem von den Koalitionsfraktionen getragenen Entschließungsantrag vom 10. Juli kommt dabei aus meiner Sicht eine wichtige Bedeutung zu. Er benennt weiteren Handlungsbedarf und sieht ausdrücklich vor zu prüfen, ob und wo nachgesteuert werden muss.

 

Ich kann zum jetzigen Zeitpunkt allerdings weder eine bestimmte gesetzgeberische Entscheidung noch die Umsetzung einzelner Maßnahmen allein zusagen. Ich kann aber meine Position in die weiteren parlamentarischen Beratungen einbringen. Dabei ist für mich wichtig, dass die psychotherapeutische Versorgung durch die neuen Regelungen gestärkt wird.

 

Besonders wichtig ist mir dabei die Versorgung von Kindern und Jugendlichen sowie von Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen. Auch bei der Bedarfsplanung besteht aus meiner Sicht Handlungsbedarf. Der Koalitionsvertrag sieht eine Weiterentwicklung der Bedarfsplanung für Kinder und Jugendliche ausdrücklich vor. Entscheidend wird sein, dass daraus tatsächlich zusätzliche und bedarfsgerechte Versorgungskapazitäten entstehen können.

 

Gleichzeitig muss man die anhaltend schwierige finanzielle Situation der gesetzlichen Krankenversicherung berücksichtigen. Ich halte es deshalb für richtig, die Auswirkungen der neuen Vergütungsregelungen genau zu beobachten und auf dieser Grundlage zu prüfen, wo Korrekturen notwendig sind. Eine gute psychotherapeutische Versorgung darf dabei nicht gegen die finanzielle Stabilität der GKV ausgespielt werden.

 

Ihre Hinweise zum Primärzugang, zum Bürokratieabbau und zur Digitalisierung teile ich nicht ganz. Gerade Digitalisierung muss den Arbeitsalltag in den Praxen erleichtern und darf nicht zu zusätzlicher Bürokratie führen. Bei der Telematikinfrastruktur sehe ich aber weniger die Frage einer vollständigen Alternative als vielmehr die Notwendigkeit, die bestehenden Anforderungen auf ihren tatsächlichen Nutzen und ihre Belastung für die Praxen zu überprüfen und, wo nötig, anzupassen.

 

Meine Haltung zum Entschließungsantrag ist klar: Die dort angekündigten Maßnahmen müssen jetzt auch umgesetzt werden. Auf der Grundlage der Erfahrungen mit den neuen Regelungen ist dann zu prüfen, ob Nachbesserungen erforderlich sind. Ich werde dies als Richtschnur in meine parlamentarischen Arbeit entsprechend einfließen lassen, damit die Belange der psychotherapeutischen Versorgung angemessen berücksichtigt werden.

 

Mir ist bewusst, dass gerade bei psychisch erkrankten Menschen die Unsicherheit über die zukünftige Versorgung zusätzlich belastend sein kann. Umso wichtiger ist es, dass wir die Auswirkungen der Reform nicht nur unter finanziellen Gesichtspunkten betrachten, sondern immer auch danach fragen, was sie für den tatsächlichen Zugang zu notwendiger Behandlung bedeutet.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Dr. Tanja Machalet

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