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Sylvia Rietenberg
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Frage von Christoph H. •

Wie ist ihre Haltung zur Koppelung von Rentenalter an Lebenserwartung?

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Antwort von BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Sehr geehrter Herr H.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage zur Koppelung des gesetzlichen Renteneintrittsalters an die durchschnittliche Lebenserwartung.

Bis 2031 steigt nicht nur das gesetzliche Renteneintrittsalter auf 67 Jahre, seit 2000 ist das tatsächliche Renteneintrittsalter ebenfalls von 62,3 Jahren im Jahr 2000 auf 64,7 Jahre im Jahr 2024 gestiegen (https://de.statista.com/infografik/27224/eintrittsalter-in-die-altersrente-und-gesetzliche-regelaltersgrenze/). Das Renteneintrittsalter pauschal an der steigenden Lebenserwartung anzuknüpfen, geht an der Lebensrealität vieler Menschen vorbei und ist sozial ungerecht. In den vergangenen Jahren wurde schon viel in die Verbesserung von Arbeitsplätzen, -materialien und -abläufen investiert. Für viele Beschäftigte in körperlich oder psychisch hoch anspruchsvollen Berufen wie der Pflege, dem Handwerk oder im Niedriglohnbereich ist es aber nicht möglich, gesund bis 67 oder zukünftig sogar darüber hinaus zu arbeiten.

Was wir nun dringend benötigen, ist eine starke und flexible Erwerbsminderungsrente, die ich im Januar gemeinsam mit vielen Kolleg*innen meiner Fraktion gefordert habe (https://dserver.bundestag.de/btd/21/038/2103844.pdf). Außerdem müssen wir die Betriebsrente als zusätzliches Standbein der Altersvorsorge neben der Basisabsicherung des Umlagesystems endlich für größere Teile der Beschäftigten in unserem Land erreichbar machen. Dazu haben wir Anfang diesen Monats einen konkreten Antrag eingebracht (https://dserver.bundestag.de/btd/21/069/2106953.pdf).

Bisher handelt es sich bei diesen Plänen der Regierung lediglich um eine Ankündigung. Eine Änderung des Renteneintrittsalters kann nur durch den Bundestag beschlossen werden. Wir erwarten im Herbst hierzu intensive Debatten. Einen Mehrheitsbeschluss aus der Opposition zu verhindern, ist leider enorm schwer. Wir werden allerdings die eklatanten Widersprüche zwischen dem etwaigen Gesetzesvorhaben und den tatsächlichen sozialen Folgen immer wieder auf die Tagesordnung des Deutschen Bundestages setzen, und im Ausschuss notwendige Korrekturen einfordern. Wenn der gesellschaftliche und gewerkschaftliche Druck hoch bleibt, lässt sich eine solche „Reform“ vielleicht verhindern.

Mit freundlichen Grüßen

Sylvia Rietenberg
MdB

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