Was halten Sie von der de facto Abschaffung des IFG, wie es die Bundesregierung aktuell plant?
Sehr geehrter Herr E.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage zur von der Regierung geplanten Reform des Informationsfreiheitsgesetzes.
Die heftige Kritik an der drohenden de facto Abschaffung des bewährten Gesetzes teile ich ausdrücklich. Wenn künftig Auskunftsrechte auf natürliche Personen beschränkt, also NGOs, Rechercheverbände oder Redaktionen ausgeschlossen werden, und Anträge nur noch bei Nachweis eines berechtigten Interesses und gegen potenziell abschreckend hohe Gebühren möglich sein sollen, wird die staatliche Transparenz im Kern beschädigt. Die Bemühungen der Koalition sind schon jetzt ein Angriff auf das starke und wichtige Engagement der Zivilgesellschaft.
Wir wollen das Informationsfreiheitsgesetz stattdessen stärken, und zu einem echten Transparenzgesetz mit proaktiven Veröffentlichungspflichten ausbauen (https://dserver.bundestag.de/btd/21/069/2106950.pdf). Die Bundesregierung sollte besser den im Koalitionsvertrag noch erneut angekündigten Rechtsanspruch auf Open Data zügig gesetzlich umsetzen, statt den freien zivilgesellschaftlichen Zugang zu staatlichen Informationen durch bürokratische Hürden und Gebühren massiv einzuschränken.
Genauso wie bei der hier veröffentlichten Frage zur angekündigten Änderung des Renteneintrittsalters steht die Einleitung eines konkreten Gesetzesvorhabens durch die Regierung auch hinsichtlich des IFG noch aus, und ist erst nach Ende der Sommerpause des Bundestages zu erwarten. Wir werden alle Bestrebungen der Koalition im Parlament hier eng kontrollieren, und die eklatanten Widersprüche dieses Vorhabens aufzeigen. Auch hier gilt: Wenn der mediale und öffentliche Druck hoch bleibt, lässt sich eine solche „Reform“ vielleicht verhindern.
Mit freundlichen Grüßen
Sylvia Rietenberg
MdB

