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Swen Schulz
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Frage von Hannes L. •

Frage an Swen Schulz von Hannes L. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Schulz,

die Position der SPD zu den Themen VDS und WLAN-Störerhaftung sind mir unklar. Konkret beziehe ich mich auf
* die überarbeitete Version zur Neuregelung der WLAN-Störerhaftung und des Telemediengesetzes http://ec.europa.eu/growth/tools-databases/tris/en/index.cfm/search/?trisaction=search.detail&year=2015&num=305&dLang=DE
* Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Speicherpflicht und einer
Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/050/1805088.pdf

Wie stehen sie zu diesen beiden Themen und Gesetzesentwürfen?

Mit freundlichen und interessierten Grüßen

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Lau,

2010 hatte das Bundesverfassungsgericht die deutschen Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung als verfassungswidrig eingestuft. Der Europäische Gerichtshof entschied im April 2014 ähnlich: Er erklärte die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für unvereinbar mit der Grundrechtecharta der Europäischen Union. Ich hatte im Herbst 2014 mit meiner Kollegin, Eva Högl, zusammen Heiko Maas zu dem Thema eingeladen. Der Bundesjustizminister machte klar, dass er angesichts der höchstrichterlichen Urteile eine Vorratsdatenspeicherung für faktisch erledigt hält. Im Gegenteil müsse es mehr Schutz der Bürger geben – gerade vor Unternehmen, die Daten sammeln. Ich teile diese Haltung. Nun wurden vor dem Hintergrund der Anschläge auf Charlie Hebdo in Paris und auf Druck des Koalitionspartners der Innen- sowie der Justizminister aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen. Im Zuge dessen haben der Bundesjustizminister und der Bundesinnenminister einen Gesetzentwurf vorgelegt, der nun im parlamentarischen Verfahren diskutiert wird. Innerhalb der SPD sieht man eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung in der bisherigen Form sehr kritisch. Auf dem Partei-Konvent wird das Thema demnächst diskutiert. Wie ich mich dann letztlich innerhalb des Gesetzgebungsverfahren entscheiden werde, kann ich erst nach der Debatte sagen. Ähnliches gilt für das Thema WLAN. Hier gibt es derzeit erst einen Referentenentwurf.
Gerne können Sie bei weiterem Gesprächsbedarf einen Termin mit meinem Büro vereinbaren.

Mit den besten Grüßen
Swen Schulz, MdB