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Frage von Karl P. •

Frage an Swen Schulz von Karl P. bezüglich Jugend

Hallo Herr Schulz,

da die zuständige Ministerin bislang beharrlich zu der folgenden Frage schweigt, bitte ich nun SIe, als dem Abgeordneten meines Wahlkreises um inhaltliche Auskunft (Gern unter Weiterleitung der Frage an Ministerin von der Leyen mit Auskunftsersuchen). An SIe auch deshalb die Frage, weil die SPD den betreffenden Umstand (mit) verantwortet:

Wie rechtfertigen Sie, dass das Kindergeld den Kindern von Hartz-4-Empfängern wieder weggenommen wird?

Sie wissen, dass das den Kindern zustehende Kindergeld auf die Regelsätze des ALG-II verrechnet wird. Somit schlagen etwaige Erhöhungen des Kindergeldes natürlich auch nie zu den Betroffenen durch.

Keine Angst: ICH stehe in Lohn und Brot und kann das meinen Kindern zustehende Kindergeld abzugsfrei verwenden, jedoch komme ich in arge Erklärungsnöte, wenn ich nach diesen Umständen befragt werde, besonders weil ich dies als ungerecht empfinde.

Vielen Dank,

Karl Ptschyody

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Ptschyody,

vielen Dank für Ihre Frage.

Bitte verzeihen Sie, dass ich aufgrund eines Versehens Ihre Frage erst heute beantworte.

Natürlich kenne ich das von Ihnen angesprochene Thema – und ich werde auch häufig dazu befragt. Tatsächlich wirkt es nicht fair, dass Familien in ALG II-Bezug das Kindergeld wie ein Einkommen gegengerechnet wird. Das ist aber in der Rechtssystematik logisch. Denn ALG II garantiert das errechnete Existenzminimum. Nicht mehr und nicht weniger. Kinder erhalten darum zusammen mit den Mietkosten deutlich mehr als das Kindergeld beträgt. Würden die Familien jetzt das Kindergeld zusätzlich erhalten, hätten sie ja erkennbar mehr als das Existenzminimum, für das aber der Staat – letztlich also alle Steuerzahler – aufzukommen haben.

Wir wissen aber auf der anderen Seite schon seit langem, dass das Geld gerade für die Kinder hinten und vorne nicht ausreicht. Darum haben wir bereits in der Großen Koalition (und gegen den anhaltenden Widerstand der CDU/CSU) durchgesetzt, dass zeitgleich zur Kindergelderhöhung alle Schulkinder in ALG II-Bezug ein Schulbedarfspaket in Höhe von 100 Euro erhalten, damit zu Beginn des Schuljahres Hefte, Füller usw. eingekauft werden können.

Inzwischen hat es darüber hinaus ja eine sehr umstrittene Reform von „Hartz IV“ gegeben, die zu weiteren (wenn auch aus meiner Sicht nicht ausreichenden) Verbesserungen für arme Kinder geführt hat.

Falls Sie weiteren Gesprächsbedarf haben, können Sie gerne zu einem persönlichen Gespräch in meine Bürgersprechstunde in meinem Bürgerbüro in der Bismarckstr. 61 in Spandau kommen. Einen Termin können Sie unter der Telefonnummer 030/ 36 75 70 90 vereinbaren.

Darüber hinaus erreichen Sie mich direkt unter

Swen Schulz, MdB
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
oder per E-Mail unter
swen.schulz@bundestag.de

Mit den besten Grüßen

Swen Schulz, MdB