
(...) Die Haushaltssperre ist natürlich nicht ohne Folgen, sonst bräuchte man sie ja nicht zu erlassen. Alle, denen Mittel aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung zustehen, sind aber von der Haushaltssperre ausgenommen. Das betrifft selbstverständlich die Bezüge der Angestellten und Beamten, die Leistungen an die Kommunen, etwa auf Basis des Gemeindefinanzierungsgesetzes, und viele weitere Bereiche. (...)