(...) vielen Dank für Ihre Frage zu den Unterschieden zwischen Beamten und Angestellten. (...) Dies zeigt sich insbesondere daran, dass es grundsätzlich keinen Rechtsanspruch von Beamten auf Übernahme etwaiger Tarifabschlüsse gibt. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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