Das Europäische Parlament hat über die Verlängerung dieser Ausnahmeregelung entschieden. Diese Entscheidung sehe ich bei aller rechtsstaatlicher Kritik als notwendig an, da sie einen erheblichen Anteil an der Aufdeckung von strafbaren Handlungen geleistet hat.
Für mich ist zugleich wichtig: Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist kein grundlegendes Reformgesetz und auch kein Wunschgesetz der SPD-Bundestagsfraktion.
Die SPD hat sich mit dieser Entwicklung intensiv auseinandergesetzt und auf ihrem Bundesparteitag im vergangenen Jahr eine klare Position beschlossen. Ausgangspunkt ist dabei die Überzeugung, dass die größte Gefahr für unsere Demokratie heute vom Rechtsextremismus ausgeht.
Deshalb ist es für mich wichtig, dass die Diskussion mit dem Beschluss nicht beendet ist.
Ich teile die Einschätzung, dass eine leistungsfähige ambulante Psychotherapie ein unverzichtbarer Bestandteil unseres Gesundheitswesens ist.
Die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt daher das Vorhaben, das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) unter Wahrung des Rechts auf Informationszugang weiterzuentwickeln, zu vereinfachen und verständlicher sowie transparenter zu machen.

