Warum wird in Deutschland der Föderalismus nicht abgeschafft?
Dem Bürger wird die EU vorgegaukelt, aber im eigenem Land haben wir unterschiedliche Gesetzte, unterschiedliche Steuern, eine bezirkliche -, eine Landes - und eine Bundes-Regierung.
Ein riesiger bürokratischer Aufwand und einig sind wir in der Bundesrepublik auch nicht.
Sehr geehrter Herr N.,
vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr politisches Interesse.
Ihre Kritik am föderalen System kann ich in Teilen gut nachvollziehen. Unterschiedliche Regelungen, komplizierte Zuständigkeiten und Verwaltungsverfahren, bei denen Bürgerinnen und Bürger manchmal kaum erkennen können, ob Bund, Land oder Kommune zuständig ist.
Den Föderalismus grundsätzlich abzuschaffen, halte ich allerdings nicht für den richtigen Weg. Die föderale Ordnung Deutschlands ist eine bewusste Entscheidung unserer Verfassung. Nach den Erfahrungen mit der nationalsozialistischen Diktatur sollte staatliche Macht gerade nicht mehr vollständig an einer Stelle konzentriert werden. Der Föderalismus verteilt Macht und schafft zusätzliche demokratische Kontrolle. Deshalb schützt Artikel 79 Absatz 3 des Grundgesetzes die Gliederung des Bundes in Länder und die grundsätzliche Mitwirkung der Länder an der Gesetzgebung sogar vor einer Verfassungsänderung. Die konkrete Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern kann hingegen durchaus verändert und reformiert werden.
Für den Föderalismus spricht auch das Prinzip der Subsidiarität: Entscheidungen sollen möglichst dort getroffen werden, wo ihre Auswirkungen unmittelbar zu beurteilen sind. Eine Stadt oder Gemeinde weiß beispielsweise häufig besser als eine zentrale Bundesbehörde, wo eine Kita, eine Schule, eine Buslinie oder eine soziale Einrichtung gebraucht wird. Bei Fragen, die das ganze Land betreffen, brauchen wir dagegen bundesweit einheitliche Regelungen.
Darin sehe ich auch keinen Widerspruch zur Europäischen Union. Auch die EU arbeitet nach dem Subsidiaritätsprinzip. In Bereichen, in denen die EU nicht ausschließlich zuständig ist, soll sie nur tätig werden, wenn ein Ziel auf europäischer Ebene besser erreicht werden kann als auf nationaler, regionaler oder kommunaler Ebene. Zuständigkeiten, die der EU nicht durch die Mitgliedstaaten übertragen wurden, verbleiben bei diesen.
Das bedeutet aber nicht, dass wir mit dem heutigen Zustand zufrieden sein können. Föderalismus darf nicht zu Doppelstrukturen führen. Genau deshalb haben SPD, CDU und CSU im Koalitionsvertrag eine umfassende Modernisierung des Staates vereinbart. Dazu gehört ein „Zukunftspakt von Bund, Ländern und Kommunen“. Dabei sollen Aufgaben und Kosten überprüft, die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen gestärkt und die Zuständigkeiten zwischen den staatlichen Ebenen besser austariert werden. Ein wichtiger Grundsatz dabei lautet: Wer neue Aufgaben veranlasst, muss auch für ihre Finanzierung Verantwortung übernehmen.
Bund und Länder haben im Dezember 2025 eine Föderale Modernisierungsagenda beschlossen. Sie enthält mehr als 200 konkrete Maßnahmen für weniger Bürokratie, schnellere Genehmigungen, leistungsfähigere Verwaltungsstrukturen und bessere digitale Angebote. Bis Juni 2026 befanden sich alle 60 besonders kurzfristig vereinbarten Maßnahmen in der Umsetzung, 15 davon waren bereits vollständig umgesetzt.
Dazu gehören ganz praktische Verbesserungen: Wohnsitzanmeldungen und Fahrzeugzulassungen sollen einfacher digital möglich sein, unnötige Schriftformerfordernisse sollen entfallen, Behörden sollen elektronische Anträge auch elektronisch beantworten und Planungs- und Genehmigungsverfahren sollen beschleunigt werden.
Ein föderaler Staat muss nicht zwangsläufig ein bürokratischer Staat sein. Die Aufgabe besteht darin, die Vorteile dezentraler Entscheidungen und demokratischer Machtverteilung zu erhalten und gleichzeitig dafür zu sorgen, dass Bürgerinnen und Bürger einen modernen, einfachen und handlungsfähigen Staat erleben.
Mit freundlichen Grüßen
Svenja Schulze

