Warum tritt Ihre Partei nicht dafür ein, dass die Krankenversicherung für Bürgergeldempfänger und Flüchtlinge (nach 18 Monaten) aus dem Haushalt gezahlt wird und nicht durch die Beitragszahler?

Sehr geehrter Herr R.,
mit einem Pauschalbetrag an die Krankenkassen beteiligt der Bund sich über das Bürgergeld an den Gesundheitskosten. Die Differenz muss dann durch Zusatzbeiträge der Krankenkassen getragen werden.
Dennoch bleibt für mich klar: Perspektivisch muss eine Entlastung der gesetzlichen Krankenversicherung kommen. Eine solidarisch finanzierte Gesundheitsversorgung darf nicht zulasten derer gehen, die mit ihren Beiträgen bereits viel tragen. Meine Position ist: eine verlässliche und faire Finanzierung der Krankenversicherung – aus Steuermitteln, für alle, die Unterstützung brauchen.
Was geflüchtete Menschen betrifft: Hier ist es so, dass bis zur Anerkennung der Flüchtlingsstatus über das Asylbewerberleistungsgesetz geregelt wird. Die Kommunen übernehmen aus Steuergeldern die entsprechenden Ausgaben. Sobald die Personen anerkannt sind, gelten sie wie alle anderen Hilfebedürftigen im Bürgergeldsystem – mit denselben Rechten und Pflichten.
Mit freundlichen Grüßen
Svenja Schulze