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Antwort 11.07.2022 von Sven Lehmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Grundsätzlich ist eine erneute Änderung des Geschlechtseintrags möglich. In den Eckpunkten ist eine Sperrfrist von einem Jahr für eine erneute Änderung vorgesehen.

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Antwort 11.07.2022 von Sven Lehmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Für Minderjährige ab 14 Jahren ist geplant, dass die Minderjährigen die Erklärung selbst mit Zustimmung der Sorgeberechtigten abgeben können.

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Antwort 25.07.2022 von Sven Lehmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Grundsätzlich regeln sich solche Ankerkennungen über das internationale Privatrecht

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Antwort 11.07.2022 von Sven Lehmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ziel ist es, dass wir das Selbstbestimmungsgesetz 2023 im Deutschen Bundestag beschließen.

Frage von Jakob Daniel M. • 13.06.2022
Was unternehmen Sie gegen den Gender Empathy Gap?
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Antwort 11.07.2022 von Sven Lehmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Dabei haben verschiedene Studien gezeigt, dass die Corona-Pandemie zu einer Retraditionalisierung von Geschlechterrollen geführt hat.

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Antwort 13.06.2022 von Sven Lehmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Wie ich bereits in meiner Antwort vom 09. Mai ausgeführt habe, bin ich zuversichtlich, dass wir das diskriminierende Transsexuellengesetz bis Ende des Jahres durch das Selbstbestimmungsgesetz ersetzen können.