Wie steht es aktuell um die medizinische Versorgung in Bezug ausschleichen der Cannabistherapie Blüten Therapie bestehend seit 6 Jahren unter kardiologischer Obhut?
Hallo lieber Sven Lehmann. Schön hier auf euch zu treffen nachdem ich dem link vom BDCan gefolgt bin der sagt: Öffnen Sie Abgeordnetenwatch
Öffnet sich mir der Mann den ich auch gewählt habe und oft in der Nachbarschaft sehe und dem ich auch auf fb folge :) So zu mir: Ich erhalte seit Kostenanerkenntnis 16.04.20 der BKK firmus 1g Cannabis/ Blüte am Tag zum inhalieren. Ich habe multiple Schmerzerkrankungen aber auch seit 2001 eine DCM jetzt NYHA3 mit Herzpumpfunktion von 25% und dank des Cannabis seitdem kein Herzstoplern mehr und keine Panikattacken. Ich kann mir die Therapie als Selbstzahler nicht leisten und habe vorher schon Erfolglos acht Monate Dronabinol bekommen. Ein jähes Absetzen der Therapie kann bei mir tödliche Herz Kreislaufstörungen verursachen. Meine Medikation reicht noch für etwa 40 Tage und dann? Ich bräuchte im KH ja auch THC nebst Kardiologen. Die Ärzte sagen Therapie auf keine Fall selbständig absetzen...es gibt nach vorherigen jahrelangen Versuchen no alternativ
Vielen Dank für Ihre Frage und Schilderung Ihrer persönlichen Erfahrungen und Situation!
Gerade bei schwerwiegenden und chronischen Erkrankungen ist es essenziell, dass notwendige Therapien zugänglich bleiben. Dass Cannabisblüten nicht nur für Sie, sondern für viele Patient*innen einen spürbaren Unterschied in Ihrer Lebensqualität machen, ist ein wichtiger Punkt für die politische Bewertung.
Patient*innen , die auf Cannabis-Blüten als Medizin angewiesen sind, sollten diese auch bekommen. Und zwar genau die Sorten und mit dem THC-Gehalt, der für sie individuell genau passend und richtig ist. Und genau das sollte, wenn es von Ärzt*innen im Rahmen einer medizinisch begründeten Behandlung verordnet wurde, auch durch die Krankenkassen erstattungsfähig sein.
Deshalb lehnen wir Grüne die Regelung, die im Rahmen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes vor der Sommerpause noch im Eilverfahren beschlossen wurde, ab. Sie besagt unter anderem, dass Cannabisblüten künftig gar nicht mehr zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden können. Erstattungsfähig bleiben unter bestimmten Voraussetzungen insbesondere standardisierte Cannabisextrakte sowie Arzneimittel mit Dronabinol und Nabilon. Für die Cannabistherapie zulasten der GKV wurde zudem ein sechsmonatiger Therapieversuch mit einem zugelassenen Fertigarzneimittel vorgeschrieben. Es ist im Rahmen dessen mehr als fragwürdig, welchen Einfluss einzelne Hersteller auf das Zustandekommen dieser Regelung genommen haben und ob im Zusammenhang mit entsprechenden Zulassungsverfahren Druck auf das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfAM) ausgeübt wurde. Wir haben als Grüne Bundestagsfraktion dazu außerdem eine umfangreiche Anfrage an die Bundesregierung eingereicht.
Dass Patient*innen schon heute immer wieder auf Privatrezepte ausweichen müssen, ist aus unserer Sicht kein gangbarer Weg. Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz verschlechtert sich ihre Lage noch weiter, weil Cannabisblüten nun vollständig aus der GKV-Erstattung ausgeschlossen wurden. Patient*innen, für die Cannabisblüten die geeignete Therapie darstellen, werden dadurch faktisch noch stärker auf eine Selbstzahlung per Privatrezept verwiesen.
Wir setzen uns weiter dafür ein, dass medizinisch notwendige Therapien weiterhin zugänglich bleiben und Entscheidungen auf Grundlage von Versorgungserfordernissen getroffen werden – nicht allein aufgrund kurzfristiger Einsparziele.

