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Sven Lehmann
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Frage von Kai K. •

Wie stehen Sie zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz?

Die ambulante Psychotherapie ist bereits heute an ihrer Belastungsgrenze. Psychotherapeutische Leistungen sind zeitgebunden und können weder verdichtet noch delegiert werden. Gleichzeitig steigt die Zahl der Menschen mit psychischen Erkrankungen kontinuierlich an. Immer mehr Betroffene suchen aufgrund der zunehmenden Entstigmatisierung und des wachsenden Leidensdrucks professionelle Hilfe – oft mit langen Wartezeiten.

Als angehender Psychotherapeut sehe ich meine berufliche Zukunft und vor allem die Versorgung der Patientinnen und Patienten gefährdet. Sollte die im Gesetzentwurf vorgesehene Begrenzung bisher extrabudgetär vergüteter Leistungen umgesetzt werden, drohen wirtschaftliche Einschränkungen für psychotherapeutische Praxen. Dies würde die ohnehin angespannte Versorgungssituation weiter verschärfen und könnte dazu führen, dass weniger Therapieplätze angeboten werden.

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Antwort von BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Die Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD nimmt mit dem GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) die Psychotherapie in den Würgegriff und legt die Axt an die psychotherapeutische Versorgung der Zukunft.

Ich teile Ihre Sorge und hält diese finanziellen Einschnitte auch im Hinblick auf die schon derzeit bestehenden Versorgungslücken in der Psychotherapie für völlig inakzeptabel und habe deswegen auch gegen die Gesetze der Bundesregierung am 10.07 gestimmt.

Das Gesetz überführt psychotherapeutische Leistungen in die Mengenvergütung und reduziert damit das Versorgungsangebot deutlich. In einer Situation, in der der Bedarf an psychotherapeutischer Versorgung stetig steigt, Wartezeiten für viele Patient*innen unzumutbar lang sind und Praxen bereits durch die Honorarkürzungen unter erheblichem wirtschaftlichem Druck stehen, sind diese Einschnitte ein verheerendes Signal. Es wird somit zu längeren Wartezeiten, mehr Leid, mehr Chronifizierung, mehr Frühverrentungen und Arbeitsunfähigkeit führen – das ist teurer und verantwortungslos.

Auf die gravierenden Auswirkungen des GKV-BStabG hat auch die Psychotherapeutenschaft unmissverständlich hingewiesen. Dass die Koalition dann auch noch mit einem Änderungsantrag eine weitere Verschärfung durch die Streichung der angemessenen Vergütung einführt, ist vollkommen unverständlich.

Das widerspricht der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts aus den Jahren 1999 und 2001. Diese Rechtsprechung gilt bis heute. Dieser Änderungsantrag macht dieses Urteil nicht einfach obsolet, sodass mit erheblichen finanziellen Unsicherheiten bei den Psychotherapeut*innen zu rechnen ist. Das führt zu unkalkulierbaren Risiken für die psychotherapeutische Versorgung.

Dass die Folgen der Gesetzgebung von der Koalition nicht sorgsam und ausreichend geprüft wurden, zeigt auch der in letzter Minute vorgelegte halbherzige Entschließungsantrag, der allenfalls der eigenen Gewissensberuhigung der Koalition dienen kann.

Wenn die Koalition tatsächlich Interesse daran hätte, die psychotherapeutische Versorgung zu sichern, müsste sie die Angriffe im Gesetz zurücknehmen, die Forderungen aus dem Entschließungsantrag in einen vernünftigen Änderungsantrag gießen und endlich strukturelle Reformen auf den Weg bringen. Kurzum: Wenn sie ernsthaftes Interesse daran hätte, die Versorgung zu verbessern, hätte die Koalition dem grünen Antrag zur strukturellen Stärkung der psychotherapeutischen Versorgung zustimmen sollen. Es sollte allen klar sein, dass die Versorgung von psychisch kranken Menschen gestärkt werden muss und nicht geschwächt.

Wir haben bereits anlässlich der Honorarkürzungen in der Psychotherapie den Eilantrag „Psychotherapeutische Versorgung strukturell stärken“ (Drucksache 21/4954) in den Deutschen Bundestag eingebracht: https://dserver.bundestag.de/btd/21/049/2104954.pdf

Wir fordern darin eine Reform der psychotherapeutischen Versorgung, die sich am aktuellen Hilfebedarf orientiert: eine gesonderte Bedarfsplanung für Kinder und Jugendliche, gezielte Versorgungsangebote für Menschen mit schweren und chronischen psychischen Erkrankungen sowie eine Absicherung der Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung.

Doch die Koalition aus CDU/CSU und SPD hat diesen Antrag abgelehnt, sich nicht wirksam gegen tiefgreifende finanzielle Einschnitte eingesetzt und damit die Bedrohung für die psychotherapeutische Versorgung in Kauf genommen.

Dieses Gesetz der Bundesregierung ist handwerklich schlecht gemacht, gefährdet die Versorgung aller Bürger*innen und ist von einem chaotischen Verfahren geprägt, sodass die finanziellen und versorgungspolitischen Auswirkungen des Gesetzes nicht ausreichend geprüft werden konnten.

Wir Grünen haben daher beim Bundesverfassungsgericht einen Eilantrag eingereicht, um eine Verschiebung der Entscheidung zu erreichen, weil die notwendigen Fristen im parlamentarischen Verfahren nicht gewahrt wurden. Wir haben darin gefordert, den Abschluss des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes auszusetzen und über den Sommer in vertiefte Beratungen einzutreten, damit Korrekturen vorgenommen und die Angriffe auf die Versorgung abgewendet werden können. Unser Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht wurde abgelehnt. Wir respektieren selbstverständlich die Entscheidung aus Karlsruhe. Damit ist die Frage einer einstweiligen Aussetzung juristisch entschieden. 

Wir werden uns mit unserer parlamentarischen Arbeit weiterhin und beständig dafür einsetzen, dass angemessene finanzielle und strukturelle Rahmenbedingungen in der psychotherapeutischen Versorgung geschaffen werden.

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