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Sven Lehmann
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Frage von Jacónt H. •

Warum gibt es im SBGG bei Wahl des divers Eintrages nur noch die Möglichkeit das X im Reisepass zu haben?

Sehe ich richtig, dass bei Wahl des Eintrags "divers" nur noch das X im Reisepass möglich sein wird, und nicht mehr die Möglichkeit besteht einen alternativen Reisepass mit binären Eintrag ausgestellt zu bekommen? Warum wurde das gestrichen?
Das ist ja ein heftiger Nachteil! Herzlichen Glückwunsch, dann kann ich meinen Beruf an den Nagel hängen.
Ich hoffe das wird noch geändert.

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Guten Tag Jacónt H.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Mit dem Kabinettsbeschluss der Bundesregierung werden über 40 Jahre diskriminierendes Transsexuellengesetz bald ein Ende haben. Dieser Kabinettsbeschluss ist ein Meilenstein, da er demütigende Zwangsbegutachtungen und staatliche Bevormundung beendet.

Bisher bestand die Möglichkeit, nach einer Änderung des Geschlechtseintrags, den vorherigen Geschlechtseintrag als Angabe im Reisepass vermerkt zu haben. Diese Möglichkeit ist im Kabinettsentwurf leider nicht mehr vorgesehen.

Im Gesetzentwurf für ein Selbstbestimmungsgesetz, wie es das Bundeskabinett am 23. August 2023 beschlossen hat, wird folgende Begründung zu Artikel 2 (Änderung des Paßgesetzes) zu Nummer 1 angeführt:

"Im geltenden Recht besteht nach § 4 Absatz 1 Satz 5 des Paßgesetzes (PaßG) für einen Passbewerber, dessen Vornamen auf Grund gerichtlicher Entscheidung gemäß § 1 TSG geändert wurden, die Möglichkeit, auf Antrag einen Reisepass mit der Angabe des anderen, von dem Geburtseintrag abweichenden Geschlechts auszustellen. Für Passbewerber, deren Angabe zum Geschlecht nach § 45b PStG geändert wurde, besteht nach § 4 Absatz 1 Satz 6 PaßG die Möglichkeit, auf Antrag einen Pass mit der Angabe des vorherigen Geschlechts ausgestellt zu erhalten, wenn die vorherige Angabe männlich oder weiblich war.

Diese Ausnahmen sollen nicht übernommen werden, da das Bedürfnis für diese Ausnahmen durch die Regelungen des SBGG entfallen ist. Nach dem SBGG ist es gegenüber dem gerichtlichen TSG-Verfahren einfacher und schneller möglich, eine Änderung im Personenstandsregister vorzunehmen und in der Folge auch amtliche Ausweisedokumente zu ändern. Darüber hinaus sind der Bundesregierung keine Staaten bekannt, in denen eine Einreise aufgrund eines weder mit „männlich“ noch mit „weiblicher“ angegebenen Geschlechtsmerkmals im Reisepass verweigert wird (BT-Drs. 20/7804)."

Die Grüne Bundestagsfraktion ist sich darüber bewusst, wie wichtig die Ermöglichung eines binären Passes für nicht-binäre Menschen ist. Auch wenn offiziell kein Land bekannt sein sollte, das die Einreise verweigert, sind Diskriminierungserfahrungen von Menschen mit einem Eintrag divers/gestrichen (x im Pass) an Flughäfen ernst zu nehmen.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung geht nun an den Bundestag. Im parlamentarischen Verfahren sind Änderungen am Gesetzentwurf möglich.

Die Grüne Bundestagsfraktion nimmt die kritischen Nachfragen wahr und sehr ernst und wird im parlamentarischen Verfahren auf Korrekturen drängen.

Den Gesetzentwurf sowie weitere Hinweise finden Sie auf der Website des BMFSFJ: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/gesetze/gesetz-ueber-die-selbstbestimmung-in-bezug-auf-den-geschlechtseintrag-sbgg--224546

Mit freundlichen Grüßen,

Sven Lehmann

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