Rote kurze Haare, lächelnd, schwarzer Blazer und schwarzes T-Shirt mit V-Ausschnitt, kleine hängende Ohrringe mit weißer Kugel
Susanne Ferschl
DIE LINKE
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Frage von Thomas s. •

Verschlimmbesserung ? Warum mit pauschalen Prozentsätzen für Bestandsrenten Erwerbsminderung neue Ungerechtigkeiten schaffen statt Neuberechnung nach jetzt geltendem Recht ? Warum noch 2 Jahre warten?

Da Herr Heil nie antwortet,auch an Sie: Warum nur eine teilweise Anpassung bei den Bestandsrentern mit „pauschalen“ Prozentsätzen (widerspricht den Rentenberechnungsgrundsätzen völlig),warum mit dem „Giesskannenprinzip“ innerhalb der Bestandsrentner neue Ungerechtigkeiten schaffen: mit Zurechnungszeit und individuellen Faktor Vergleichsbewertung (bei jedem Rentner abhängig von den geleisteten Zahlungen unterschiedlich hoch),werden Entgeltpunkte ermittelt. Dieser individuelle Faktor Vergleichsbewertung bleibt beim Giesskannenprinzip unberücksichtigt und schafft neue Ungerechtigkeiten innerhalb der Bestandsrentner und gegenüber Neuzugängen.
Wieso wird die Rentenhöhe bei den Bestandsrentnern nicht einfach mit den neuen Zurechnungszeiten neu ermittelt (das geht !!!, die ungerechte Anhebung der Zurechnungszeiten gem. § 253a SGB VI könnten Sie gleich mit verbessern), das wäre sozial gerecht !
Wird bis 2024 gewartet, damit noch möglichst viele Bestandsrentner vorher versterben ? Wie zynisch !

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr S.,

seien Sie versichert: Wir sehen die späte Verbesserung der Renten von Menschen, die schon länger Erwerbsminderungsrente beziehen, auch ausgesprochen kritisch und werden uns beim anstehenden Gesetzgebungsprozess im Bundestag dafür stark machen, dass die Verbesserungen nicht erst 2024 kommen. Allerdings machen mir Fachleute von der Gesetzlichen Rentenversicherung deutlich, dass eine individuelle Neuberechnung aller bisherigen Erwerbsminderungsrenten extrem aufwendig sei und mit den Möglichkeiten, die die Rentenversicherung hat, kaum zu bewerkstelligen ist. Eine pauschale Anhebung der Erwerbsminderungsrenten scheint mir vor diesem Hintergrund vertretbar. Aber die von der Bundesregierung ins Gespräch gebrachten Sätze (4,5 % für NeurentnerInnen zwischen 1.7.2014 und 1.1.2019, 7,5% für neue Erwerbsminderungen zwischen 1.1.2001 und 30.6.2014) sind zu niedrig, um die Ungerechtigkeiten gegenüber jüngeren ErwerbsminderungsrentnerInnen auszugleichen. Hier muss noch deutlich nachgebessert werden und auch dafür werde ich mich im Ausschuss und im Plenum des Bundestages stark machen.

Nicht einzusehen ist auch, warum die Zuschläge erst ab Sommer 2024 geleistet werden sollen. Die Anhebung sollte nach Ansicht der Fraktion DIE LINKE bereits zum 1. Januar 2023 erfolgen - und wenn, wie die Rentenversicherung beteuert, man die Zuschläge erst später berechnen kann, dann bietet sich an, dass rückwirkend zum 1. Januar 2023 berechnet wird, ausgezahlt wird dann die rückwirkende Erhöhung zum Beispiel zum 1. Juli 2024. Ganz ähnlich wird es jetzt bei der Einführung der so genannten Grundrente vorgeführt.

Mit freundlichen Grüßen

Susanne Ferschl

Stellv. Fraktionsvorsitzende & Leiterin des Arbeitskreises Arbeit, Soziales & Gesundheit der Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag

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