Wie stehen Sie zur Chatkontrolle?
Sehr geehrter Herr Pilsinger,
mit Sorge erwarte ich die Abstimmung zu Deutschlands Haltung zur Chatkontrolle, wie sie im EU-Parlament eingeführt werden soll. Denn in Deutschland verbietet das Telekommunikationsgeheimnis (früher auch Fernmelde- & Briefgeheimnis) das unbefugte Unterdrücken, Verwerten oder Entstellen von Fernmelde-, Fernschreib-, Fernsprech-, Funk- und Telegrafie-Botschaften. Zusätzlich bietet das „Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“ Sicherheit für die private Kommunikation. In der EU-Grundrechte-Charta ist dies in Artikel 7 festgeschrieben „Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung sowie ihrer Kommunikation“. Mit dem neuen Gesetzesentwurf würden diese Grundrechte empfindlich eingeschränkt, wenn nicht ad absurdum geführt. Ich hoffe, Sie verstehen, dass die Chatkontrolle eine massive Einschränkung unserer Freiheitsrechte mit sich brächte - ohne größeren Nutzen.
Sehr geehrte Frau L.
vielen Dank für Ihre Frage, die ich nun später beantworte.
Grundsätzlich soll durch die Verlängerung der Chatkontrolle eine rechtliche Lücke beseitigt werden, die im Kampf gegen Kindesmissbrauch entstehen würde.
Meiner Meinung nach sollten jedoch verschlüsselte Inhalte nicht anlasslos gescannt werden können.
Hier ist das Recht auf Privatsphäre zu achten.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Pilsinger

