Ihre Haltung und Abstimmverhalten zum Gebäudemodernisierungsgesetz: Werden Sie dem Gesetzentwurf in seiner jetzigen Form zustimmen?
Sehr geehrter Herr Pilsinger,
zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) gibt es ungewöhnlich breite Kritik: Der Nationale Normenkontrollrat bezeichnet den Entwurf als schwer verständlich und bürokratisch, Wirtschaft und Energieversorger warnen vor den Risiken der Grüngasquote, und der Bundesrat sieht Nachteile für die Wärmewende sowie steigende Belastungen für Mieter und einkommensschwache Haushalte.
Werden Sie dem Gesetzentwurf in seiner jetzigen Form zustimmen? Falls nicht: Welche konkreten Änderungen halten Sie für notwendig, damit das Gesetz sowohl sozial verträglich als auch wirksam für den Klimaschutz wird?
Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Gebäudemodernisierungsgesetz.
Der Gesetzentwurf wurde am 11. Juni 2026 in erster Beratung im Deutschen Bundestag beraten. Das parlamentarische Verfahren beginnt damit erst; die endgültige Fassung steht noch nicht fest.
Gruzdsätzlich unterstütze ich das Ziel, das bisherige Gebäudeenergiegesetz technologieoffener, flexibler und praxistauglicher zu gestalten. Eigentümerinnen und Eigentümer sollen beim Heizungstausch wieder mehr Entscheidungsfreiheit erhalten. Zugleich müssen die Klimaschutzziele im Gebäudesektor verlässlich erreicht werden können.
Die vorgebrachte Kritik, etwa zur Verständlichkeit des Gesetzes, zur Grüngasquote und zu möglichen Belastungen für Mieterinnen und Mieter, nehme ich ernst. Für mich ist entscheidend, dass das Gesetz einfacher, sozial verträglich und praktisch umsetzbar wird. Insbesondere müssen Mieter vor überhöhten Nebenkosten geschützt und Vorgaben zu klimaneutralen Brennstoffen realistisch ausgestaltet werden.
Ob ich dem Gesetzentwurf in der endgültigen Fassung zustimme, hängt vom weiteren parlamentarischen Verfahren ab. In seiner jetzigen Form ist er aus meiner Sicht eine Beratungsgrundlage, bei der Verbesserungen sorgfältig geprüft werden müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Pilsinger

