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Stephan Pilsinger
CSU
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Frage von Ingo M. •

Die MPK will die Pandemische Lage über den 11.09.2021 weiter bestehen lassen. Wie werden Sie diesbezüglich abstimmen und warum?

Die Impfquote wird als zu niedrig empfunden. Nach den gestrigen Beschlüssen sollen die Ungeimpften mit repressiven Maßnahmen (z.B. Selbstzahlung) zum Impfen gebracht werden. Wieso kann man das nicht über Anreize machen, z.B. für Geimpfte keine Maskenpflicht, keine Registrationspflicht in der Gastronomie, etc. Was halten Sie davon?
Bei Fussballveranstaltungen dürfen bis zu 25.000 Zuschauer teilnehmen. Bei kulturellen Veranstaltungen im selben Station nur 1.500. Warum? Braucht Deutschland keine Kultur mehr?
Angstmacherei, Horrorszenarien und falsche Versprechen (z.B. von Minister Braun) und Einschränkungen sein Anfang 2020. Wie finden wir wieder zu einem normalen Leben, welche Schritte sehen Sie im politischen Handeln für notwendig? Was wollen Sie dazu beitragen? Wann verzichtet die Politik auf die Einschränkung von Freiheitsrechten? Wann hat Deutschland einen Freiheitstag verdient?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Mayr,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage zur epidemischen Lage von nationaler Tragweite.

Das Infektionsschutzgesetz verlangt in § 5 Absatz 1 Satz 6 für eine epidemischen Lage von nationaler Tragweite, dass eine ernsthafte Gefahr für die öffentliche Gesundheit in der gesamten Bundesrepublik Deutschland besteht, weil

1. die Weltgesundheitsorganisation eine gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite ausgerufen hat und die Einschleppung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit in die Bundesrepublik Deutschland droht oder

2. eine dynamische Ausbreitung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit über mehrere Länder in der Bundesrepublik Deutschland droht oder stattfindet.

Die WHO geht weiterhin von einer gesundheitlichen Notlage von internationaler Tragweite aus. Das Infektionsgeschehen ist in den letzten Wochen erfreulicherweise deutlich zurückgegangen, doch weiterhin bestehen in mehreren Bundesländern die Voraussetzungen für eine Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite fort: Noch immer erkranken jede Woche tausende Menschen. Heute liegen noch rund 1.500 Menschen wegen COVID-19 auf den Intensivstationen.

Die pandemische Situation entspannt sich zwar, aber die Gefahr des Corona-Virus ist noch nicht gebannt. Die neue Variante Delta (die sog. indische Variante) tritt auch in Deutschland auf und hat in Teilen des Vereinigten Königreichs trotz hoher Impfzahlen zu einem extremen Anstieg der Fallzahlen geführt. Dabei müssen wir beachten: rund die Hälfte der Bürgerinnen und Bürger ist noch nicht vollständig geimpft und hat daher keinen vollen Impfschutz. Immerhin sind rund 60% der Bevölkerung einfach geimpft, jedoch muss diese Zahl für eine Herdenimmunität noch um einiges ansteigen.

Die Feststellung des Fortbestehens einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite ist die Voraussetzung für zahlreiche Verordnungen und Rechtsakte der Bundesregierung und der Landesregierungen. Sie leisten weiter unverzichtbare Beiträge bei der Bekämpfung der Pandemie.

Solche Verordnungen betreffen vor allem die Regelungen zum Infektionsschutz im Reiseverkehr (Einreisequarantäne, Testnachweispflicht bei Einreisen aus Risiko-, Hochinzidenz- und Virusvariantengebieten) und auch die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Homeoffice, Maskenpflicht, Gesundheitsschutz an den Arbeitsstätten).

Hinzu kommen noch Präventivmaßnahmen und bewährte Regelungen wie die zentrale Beschaffung von Produkten des medizinischen Bedarfs durch den Bund oder die Einbeziehung von Medizinstudierenden in die Versorgung ohne Nachteile für den Studienfortschritt.

Daher ist die Fortschreibung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite ein richtiger Schritt. Der Deutsche Bundestag kann die epidemische Lage aber jederzeit auch beenden, sobald es die Entwicklung zulässt.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Pilsinger

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