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Stephan Harbarth
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Frage von Karin S. •

Frage an Stephan Harbarth von Karin S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Dr. Harbarth,

die Hebammenversorgung soll demnächst neu geregelt werden, ein Gesetzentwurf liegt vor (BT-Drs. 17/9369). Aus Sicht der Eltern und Hebammen aber lässt dieser Entwurf viele Fragen offen.

Was sagen Sie dazu, dass

- anstatt von präventiven Hebammenaufgaben zur Primärversorgung junger Frauen, für Schwangere, Gebärende und junge Mütter im Gesetz zu sprechen, wie vor 100 Jahren von „Feststellung der Schwangerschaft“ und „Übertragungsrisiko von Karies“ die Rede ist?
- nicht alle Kinder bei der Geburt Anspruch auf Hebammenleistungen erhalten sollen. Muss die außerklinische Versorgung von Babys während und nach der Geburt weiterhin unentgeltlich geleistet werden?
- weiterhin Informationen für Eltern dem Zufall überlassen werden z. B. über Vor- und Nachteile von Geburtsstellungen, über Geburtsorte, gesundheitlichen Schutz vor Stress, zur Vermeidung von Frühgeburtlichkeit, zum Schutz vor Drogen aller Art?
- dass wir fordern, dass Hebammen Haushaltshilfe vor und nach der Geburt, Hilfsmittel (z. B. Stützgurte) und kurzfristiges Beschäftigungsverbot zur Vermeidung von Frühgeburtlichkeit verordnen können sollten?

Was wir brauchen, ist eine weitsichtige Politik, die der Situation von werdenden Eltern angemessen ist und auf den Abbau der strukturellen Benachteiligungen des Hebammenberufes zielt. Der jetzige Entwurf jedoch schreibt die Vormachtstellung der klinischen Geburtsmedizin fort, anstatt die Familiengründungsphase und die damit verbundene Hebammengeburtshilfe adäquat zu gewichten.

Wir hoffen, dass Sie im Interesse der Eltern in Ihrem Wahlkreis nötige Nachbesserungen anregen und dem Gesetzentwurf in der jetzigen Fassung die Stimme verweigern. Gerne schicke ich Ihnen eine ausführliche Stellungnahme der bundesweit vernetzten Elterngruppen „mamaprotest“ zu, in der wir die fehlenden und unklaren Punkte des Entwurfs benennen.

Mit freundlichem Gruß,
Karin Schneider, Hebamme

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Schneider,

vielen Dank für Ihre Anfrage über Abgeordnetenwatch.

Die Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung mit Geburtshilfe sowie eine angemessene Vergütung für diese – in der Unterstützung von Müttern – so wichtige Tätigkeit, ist für mich und meine Kollegen aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ein wichtiges Anliegen. Wir erkennen an, dass die Arbeit der Hebammen und Entbindungspfleger anspruchsvoll ist und deren Leistungen für eine den medizinischen Erfordernissen entsprechenden Versorgung und den Wünschen von Schwangeren und jungen Müttern vor und nach der Geburt von besonderer Bedeutung sind. Als zweifacher Vater kann ich unserer Hebamme gar nicht genug danken, habe ich ihre Arbeit doch z.T. hautnah miterleben können. Uns in der Fraktion ist wichtig, dass es in der Entscheidung der werdenden Mutter – in Rückkopplung mit der Hebamme bzw. dem behandelnden Arzt – liegt, ob sie daheim, in einem Krankenhaus, ambulant im Krankenhaus oder stationär entbinden möchte.

Die finanzielle Situation insbesondere von freiberuflichen Hebammen beschäftigte uns seit längerem. Ein besonderes Augenmerk lag hierbei auf den steigenden Berufshaftpflichtprämien. Vor diesem Hintergrund begrüße ich ausdrücklich die Einigung der Verbände der Hebammen mit dem GKV-Spitzenverband vom 9. Juli 2012. Danach sind die Kostensteigerungen durch die steigenden Prämien für die Berufshaftpflichtversicherung vollständig von den Krankenkassen zu übernehmen.

Im August letzten Jahres hatte ich mich in Sinsheim mit den freiberuflichen Hebammen getroffen und mich unterstützend schriftlich an Bundesgesundheitsminister Bahr gewandt. Nachzulesen unter: http://www.stephan-harbarth.de/index.php/presse/659-beleghebammen-suchen-unterstuetzung-im-kampf-david-gegen-goliath .

In meinem Gespräch wurde auch sehr deutlich, dass es den Hebammen nicht nur um eine allgemein bessere Vergütung, sondern auch um die Wertschätzung ihrer verantwortungsvollen, für unsere Gesellschaft so wertvollen Tätigkeit geht, die mit großem Engagement und viel Freude ausgeübt wird. Die Arbeit der Beleghebammen beschränkt sich nicht nur auf die reine Geburtshilfe. Bereits im Vorfeld besteht zu den Familien, die Nachwuchs bekommen, ein enger Kontakt. Durch vielfältige Verknüpfungen können die Hebammen in schwierigen sozialen Situationen auch betroffenen Familien weiterhelfen. Mit ihrem Beitrag für eine individuelle und wohnortnahe Vor- und Nachsorge für Familien sind die Hebammen unverzichtbar, gerade im ländlichen Raum.

Der Ende Januar gefällte Schiedsspruch zur Hebammenvergütung ist ein erstes wichtiges Signal, dass diese Leistungen bessere Anerkennung finden. Den neuen bis 2015 laufenden Vertrag hatte die Schiedsstelle mit der einstimmigen Entscheidung aller Unparteiischen festgesetzt und einen tragfähigen Kompromiss zwischen den Forderungen beider Seiten gefunden.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Harbarth