Frage von Christian B. • 02.12.2023
Antwort von Stephan Brandner AfD • 11.12.2023
Das Abgeordnetengesetz verbietet den Abgeordneten allerdings die Annahme bestimmter geldwerter Zuwendungen und Vermögensvorteile.
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Das Abgeordnetengesetz verbietet den Abgeordneten allerdings die Annahme bestimmter geldwerter Zuwendungen und Vermögensvorteile.
Leider ist die AfD-Fraktion aufgrund ihrer Größe (oder der mangelnden Größe) nicht antragsberechtigt, wenn eine abstrakte Normenkontrolle nötig wäre.
Die AfD-Fraktion dringt auf ein Maßnahmenpaket zur Bekämpfung der sogenannten Clankriminalität in Deutschland.
Es handelt sich aber weniger um eine juristische als um eine politisch/moralische Frage.
Als AfD stehen wir für eine ausgeglichene und interessengeleitete Politik und ein gutes Verhältnis zu den Großmächten der Welt.
Die AfD steht für eine aktivierende Grundsicherung statt des Bürgergeldes.