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Danke für Ihre Frage. Praktisch wäre, wenn Sie darlegen, wovon Sie reden.
Danke für Ihre Frage, aber leider ist es nicht möglich, sich fachfremd und deutschlandweit als Politiker mit Themen zu befassen.
Nach der Ablehnung des Schutzersuchens muss die Person grundsätzlich ausreisen.
Das Versammlungsrecht ist ein hohes Gut und darf nicht durch finanzielle Hürden eingeschränkt werden.