Antwort 12.07.2022 von Stephan Brandner AfD
Das Streikrecht ist in Deutschland nicht gesetzlich geregelt. Das Recht, für Tarifverträge zu streiken – arbeitsrechtliche Streiks - ergibt sich aus Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz (GG).
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Das Streikrecht ist in Deutschland nicht gesetzlich geregelt. Das Recht, für Tarifverträge zu streiken – arbeitsrechtliche Streiks - ergibt sich aus Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz (GG).
Sie haben völlig recht: die Statistiken sind verzerrt und daher wenig aussagekräftig.
Extremismus in der AfD gibt es nicht. Wer Extremist ist, kann kein Mitglied werden.
Aus meiner Sicht sollte man definitiv eine abgeschlossene Ausbildung haben. Das kann natürlich auch ein Studium sein.
Wir arbeiten dran, aber der neue Bundesvorstand ist noch keinen Monat im Amt - Ergebnisse gibt es also noch nicht.
Welche Kosten entstanden, müssen wir erfragen.