Antwort 20.10.2026 von Steffen Vogel CSU
Zuständig ist der Bundesgesetzgeber; Es gibt eine Möglichkeit steuerlich über die KfZ-Steuer die niedrigeren CO2-Werte anzusetzen

Zuständig ist der Bundesgesetzgeber; Es gibt eine Möglichkeit steuerlich über die KfZ-Steuer die niedrigeren CO2-Werte anzusetzen