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Stefan Schmidt
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Frage von C. W. •

Informationsfreiheitsgesetz: ab wann??

Sehr geehrter Herr Stefan Schmidt,

ab wann wird ein Informationsfreiheitsgesetz in Bayern wirkmächtig sein?

Freundliche Grüße, ein schönes zuversichtliches Wochenende und beste Gesundheit

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Sehr geehrter Herr W.,

vielen Dank für diese gute Frage. Als Bürger mit Wohnsitz in Bayern kann ich den Grund für diese Frage nämlich sehr gut nachvollziehen.
Auf Bundesebene gibt es ein Informationsfreiheitsgesetz bereits seit vielen Jahren. Das Recht auf Information erstreckt sich dabei entsprechend ausschließlich auf Bundesbehörden.
Auch auf Länderebene haben beinahe fast alle Bundesländer eine entsprechende Regelung umgesetzt. In Bayern gibt es dagegen noch immer kein Informationsfreiheitsgesetz. Die bayerische Staatsregierung hat meiner Kenntnis nach im Rahmen des Datenschutzgesetzes zwar ein sogenanntes „allgemeines Recht auf Information“ geschaffen. Voraussetzung für eine Auskunft ist aber nicht das Recht auf Auskunft, sondern es braucht ein berechtigtes Interesse – politisch gewollte Verwaltungstransparenz gegenüber den Bürger*innen sieht für mich anders aus.

Ihre Frage, ab wann es ein Informationsfreiheitsgesetz (das diesen Namen auch verdient) in Bayern geben wird, kann ich als Bundestagsabgeordneter an der Stelle mangels politischer Zuständigkeit leider nicht konkret beantworten. Ein Datum kann ich aber dennoch nennen: Im kommenden Jahr sind Landtagswahlen bei uns in Bayern. Mit Blick auf Transparenz und Offenheit gegenüber den Bürger*innen können dann die Weichen neu gestellt werden.

Viele Grüße

Stefan Schmidt

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