Stefan Rouenhoff
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CDU
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Frage von Herbert D. •

Werden Sie dem Gesetzesentwurf des Bundesinnenministerium zur Erweiterung der Befugnisse des "Verfassungschutz" (VS) zustimmen ("Anschwärzen von Bürgern")?

Werter Herr Rouenhoff,
aus dem Hause der Bundesinnenministerin Fancy Faeser (SPD) kommt ein Gesetzesentwurf zur Erweiterung der Befugnisse des VS (https://www.unsere-zeit.de/rechtskonforme-denunziation-4785434/), dass von Kabinett bereits gebilligt ist und nun den Abgeordneten in diesem Monat zur Abstimmung vorgelegt werden soll.
Sehen auch Sie in diesem Gesetzentwurf eine Gefahr für die demokratischen Grundrechte der Bürger in diesem Land (z.B. Verletzung des Persönlichkeitsrechts)? Ist Ihrer Einschätzung nach dieser Entwurf mit dem Grundgesetz der BRD vereinbar? Wenn ja, warum?
Sehen Sie in diesem Vorgehen des Innenministeriums Parallelen zur DDR- und NS-Diktatur?

Der Terrorakt auf die Nord-Stream-Pipelines ist offiziell weiterhin nicht aufgeklärt. Warum hat die CDU/CSU-Fraktion bisher keine Anfrage dazu an die amtierende Bundesregierung gestellt? Hat Ihre Fraktion kein Interesse an der Aufklärung des Terrorakts auf die zivile Infrastruktur?

Mit besten Grüßen
H. D.

Stefan Rouenhoff
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr D.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, der ich angehöre, hat sich in dem für das Bundesverfassungsschutzgesetz zuständigen Bundestagsausschuss für Inneres und Heimat dafür eingesetzt, dass eine öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung durchgeführt wird. Diese Anhörung, an der sich elf Sachverständige beteiligt haben, wurde am 6. November 2023 durchgeführt. Sämtliche Sachverständige wiesen auf Mängel und Unklarheiten in dem Gesetzentwurf hin.

Der Entwurf wurde anschließend im Innenausschuss in Teilen noch einmal geändert. Diese Änderungen sind aus Sicht der Unionsfraktion zu begrüßen. Dennoch haben meine Fraktionskollegen und ich gegen den Gesetzentwurf gestimmt, da dieser in einigen Punkten nach wie vor unzureichend war. Es ist aus unserer Sicht z.B. weiterhin falsch, dass für die Übermittlung von Erkenntnissen aus nachrichtendienstlichen Quellen die gleichen Vorgaben wie für Erkenntnisse aus öffentlichen Quellen gelten sollen.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Rouenhoff

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