Stefan Rouenhoff
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CDU
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Frage von Alfred Q. •

Frage an Stefan Rouenhoff von Alfred Q. bezüglich Lobbyismus & Transparenz

Wann endlich kommt ein verbindliches und gute Transparentgesetz.
das solche Sachen wie Amthor, Nüslein ( ja CSU) zurückgetreten aus Manhein. nicht mehr passier.
Seid Jahren wird es von Ihrer Partei Blockiert.
Ihr treib ja die Menschen zur Anderen Parei.

Alfred Quante

Stefan Rouenhoff
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Quante,

vor dem Hintergrund der besonderen Verantwortung, die wir als Abgeordnete des Deutschen Bundestages für unser Land tragen, ist es entsetzlich und unentschuldbar, dass einzelne Abgeordnete der CDU/CSU-Bundestagsfraktion die COVID-19-Pandemie dazu genutzt haben, sich zu bereichern. Solche Vorgänge bedürfen einer vollständigen Aufarbeitung und der notwendigen Konsequenzen.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat in diesem Zusammenhang bereits erste Maßnahmen ergriffen: Neben der Unterzeichnung der sog. Ehrenerklärung durch alle Abgeordneten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat der geschäftsführende Vorstand der Fraktion eine 10-Punkte-Transparenzoffensive beschlossen, um die bislang geltenden Transparenzvorschriften im Abgeordnetengesetz deutlich zu verschärfen. Ziel ist es, die Transparenzoffensive umgehend gesetzlich umzusetzen. Ein Verhaltenskodex wird den Abgeordneten unserer Fraktion zudem Leitlinien vorgeben, die über die Gesetzeslage deutlich hinausgehen und mit klaren Anforderungs- und Sanktionsmechanismen verbunden sind.

Darüber hinaus hat der von den Bundestagsfraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachte Gesetzentwurf zur Einführung eines Lobbyregisters am 17. März 2021 die Bundesregierung passiert. In dieses vom Deutschen Bundestag zu führende Register müssen sich künftig diejenigen Akteure eintragen, die eine Interessenvertretung gegenüber Abgeordneten, Fraktionen und der Bundesregierung ausüben. Das digitale Register soll öffentlich einsehbar sein. Hierdurch soll die Vertretung von Interessen mit hoher Transparenz erfolgen. Im Rahmen des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens sollen zudem noch weitere Punkte wie z.B. die Schaffung eines einheitlichen und verbindlichen Verhaltenskodex für die Lobbyisten eingefügt werden.

Bezüglich des von Ihnen genannten Transparenzgesetzes möchte ich gerne auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) verweisen, welches bereits einen voraussetzungslosen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen – z.B. durch Auskunft oder Akteneinsicht – bei Behörden des Bundes schafft. Hierzu ist jede Person berechtigt, ohne dass eine eigene Betroffenheit – rechtlich oder tatsächlich – verlangt wird. Es gibt jedoch notwendige Ausnahmen, die dem Informationszugang entgegenstehen können. Hierzu zählen u.a. Bereichsausnahmen, z.B. für die Nachrichtendienste, die Notwendigkeit zum Schutz der Daten Dritter und der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie geistigen Eigentums. Aus Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion tarieren die bestehenden Ausnahmegründe die Interessen zwischen dem Informationsbedürfnis einerseits und dem Geheimhaltungsbedürfnis aufgrund von öffentlichen und privaten Belangen andererseits in angemessener Weise aus.

Freundliche Grüße

Stefan Rouenhoff

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