Sollten Bürgergeldempfänger Bewerbungskosten auch für nicht-sozialversicherungspflichtige Stellen erstattet bekommen? Ich finde, die aktuelle Regelung erschwert den Zugang zu Arbeit – Ihre Meinung?
Aktuell werden Bewerbungskosten nur für sozialversicherungspflichtige Jobs übernommen (§16 SGB II). Als Bürgergeldbezieher, der sich aktiv bewirbt, empfinde ich das als unfair. Beispiel: Ich bewarb mich für ein duales Studium bei einer Behörde – mit Aussicht bei Bestehen zum Beamten zu werden. Trotz Absage wurden meine Fahrtkosten nicht erstattet, weil die spätere Verbeamtung nicht sozialversicherungspflichtig wäre.
Diese Regelung wirkt kontraproduktiv: Sie belastet finanziell und schreckt ab, sich auf bestimmte Stellen zu bewerben. Dabei geht es doch darum, Menschen in Arbeit zu bringen – unabhängig vom späteren Status. Wie stehen Sie dazu? Sollte die Politik hier nachbessern, um gleiche Chancen zu ermöglichen? Oder sollte das Bewerben auf Beamtenstellen weiter ein "Luxushobby" bleiben ?

Sehr geehrter Herr M.,
so wie meine Partei habe auch ich ein großes Interesse daran, möglichst viele Menschen ins Arbeitsleben zu integrieren. Neben den bekannten Fehlern in unserem Sozial- und Bildungssystem, die ich hier nicht noch mal wiederholen möchte, braucht es auch eine Finanzierung zur Überwindung von Hürden in den Arbeitsmarkt. Ich halte es daher für sehr sinnvoll, Bewerbungskosten für jede Art von entgeltlicher Arbeit zu fördern. Dahinter steht der Gedanke, dass solche „Minijobs“ auch eine geeignete Testphase sind, die im optimalen Fall mit einer Ausweitung der Tätigkeit fortschreitet. In Ihrem geschilderten Fall ist die Ablehnung besonders grotesk.
Ich danke Ihnen sehr für den in Ihrer Frage enthaltene Hinweis auf diese meines Erachtens nicht nachvollziehbare Rechtslage und werde diesen an unseren Arbeitskreis für Arbeits- und Sozialpolitik in der Bundestagsfraktion der AfD weiterleiten. Auch wenn unsere Anträge grundsätzlich abgelehnt werden, gelingt es uns so möglicherweise doch, entsprechende Impulse in die Politik hineinzutragen, wodurch eine Änderung der Rechtslage perspektivisch stattfinden kann.
Ihnen alles Gute,
freundliche Grüße
Stefan Möller