Stefan Kunath
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Frage von Jasmin L. •

Unterstützen Sie die Ablösung des Transsexuellengesetzes (TSG) durch ein Selbstbestimmungsgesetz für trans Menschen?

das TSG ist bereits über 40 Jahre alt und wurde bereits in weiten Teilen vom Verfassungsgericht außer Kraft gesetzt. Aber noch immer müssen trans Menschen ein Gerichtsverfahren und zwei teure, entwürdigende Gutachten über sich ergehen lassen. (Mehr Infos hier: https://allegutendinge.jetzt/info/transsexuellengesetz.html)

Daher möchte ich wissen, ob Sie ein Selbstbestimmungsgesetz, wie es die Grünen und die FDP vorgeschlagen haben (https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2021/kw20-de-lsbti-840188), unterstützen?
Die Gesetze würden insbesondere folgendes neuregeln:
- Änderung des Namens und Geschlechtseintrages ohne Gutachten durch Erklärung auf dem Standesamt.
- Eintragung von trans Eltern unter ihrem richtigen (neuen) Namen und Geschlecht in die Geburtsurkunder ihrer Kinder.
- Gestezliche Absicherung der Kostenübernahme von Transitionsmaßnahmen (z.B. Hormone, Operationen) durch die Krankenkassen.

Stefan Kunath
Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrte Jasmin Lindner,

ich trete dafür ein, dass Transsexuellengesetz abzuschaffen, weil es pathologisiert und es echter Selbstbestimmung im Weg steht. Die Position der LINKEN und meine Position ist es, ein Selbstbestimmungsrecht zu schaffen, insofern gibt es dort Schnittmengen zu den Vorschlägen von Grünen und FDP. Ich teile viele der von Ihnen genannten Änderungsbedarfe.

Aus meiner Sicht ist bezüglich der Selbstbestimmung von Trans*Personen außerdem folgendes wichtig:

- Selbstbestimmung von Trans*Menschen gesetzlich verankern
- historische Aufarbeitung der fremdbestimmten Operationen durch das TSG
- Verbot nicht notwendiger Eingriffe an den inneren oder äußeren Geschlechtsmerkmalen von Kindern, Anerkennung der von den Kindern selbst benannten Geschlechtszugehörigkeit
- freier Zugang zu allen notwendigen medizinischen Lesitungen für Trans*Personen und Übernahme der Kosten durch die Krankenkassen unabhängig von Aufenthaltsstatus und Krankenversicherung
- Verbot von Konversionsbehandlungen auch an Erwachesenen

Mit freundlichen Grüßen,
Stefan Kunath